Vor der Bundestagswahl Brandenburgs Häftlinge dürfen per Briefwahl wählen
In knapp einem Monat wird ein neuer Bundestag gewählt. Auch hinter Gittern dürfen Stimmen abgegeben werden. Doch wie sieht das eigentlich aus?
Potsdam - Kurz vor der Wahl laufen auch in Brandenburgs Gefängnissen die Vorbereitungen zur Stimmabgabe der wahlberechtigten Häftlinge. Sie haben „die Möglichkeit, sich an der Stimmenabgabe in Form einer Briefwahl zu beteiligen“, wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte. Das betreffe rund 690 volljährige Gefangene mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das entspricht etwa 64 Prozent der insgesamt 1.080 Gefangenen.
Wahl-O-Mat kann auch genutzt werden
Der Wahlbrief unterliege nicht der ansonsten möglichen Überwachung des Schriftwechsels, führte der Sprecher aus. Sogar die Nutzung des Wahl-O-Maten sei in den Justizvollzugsanstalten des Landes grundsätzlich über eine speziell für den Strafvollzug entwickelte Plattform möglich. „Mit der Plattform können digitale Angebote für Gefangene, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen des Justizvollzuges, bereitgestellt werden“, beschrieb der Sprecher.
Wahlrecht kann auch entzogen werden
Grundsätzlich gebe es Straftaten, bei denen das Wahlrecht zwischenzeitlich aberkannt werden könnte, betonte der Sprecher. Diese Möglichkeit besteht etwa „bei staatsgefährdenden Straftaten“ wie Hochverrat oder Landesverrat. Auch bei Straftaten gegen die Landesverteidigung - zum Beispiel Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln - kann das Gericht eine solche Strafe verhängen. Einen gerichtlich angeordneten Wahlrechtsentzug hat es aber in Brandenburg in den Jahren 2021 bis 2023 nicht gegeben. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.