Haushalt Brandenburg prüft Folgen des Urteils für Umweltprogramme
Brandenburgs Finanzministerin Lange hat mögliche betroffene Programme genannt, auf die das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen haben könnte. Sie sagt auch, wie der Stand der Prüfung ist.
Potsdam - Die Brandenburger Landesregierung prüft negative Folgen des Haushaltsurteils aus Karlsruhe auf bestimmte Programme des Landes. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) sagte am Donnerstag im Landtag, es gehe um den Klima- und Transformationsfonds und den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie daraus resultierende Verpflichtungsermächtigungen. Das habe das Bundesfinanzministerium mitgeteilt. Mit solchen Ermächtigungen sind finanzielle Verpflichtungen in der Zukunft möglich.
Das Umweltministerium könne mit dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ betroffen sein, sagte Lange. Betroffen sein könnten auch das Bauministerium mit Maßnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Gebäuden sowie das Wirtschaftsministerium mit Maßnahmen aus dem IPCEI-Programm („Important Projects of Common European Interest“), mit dem Großprojekte umgesetzt werden.
„Welche konkreten Maßnahmen sich daraus für Brandenburg ergeben, die dann gegebenenfalls nicht mehr gefördert werden, ist noch nicht absehbar“, sagte die Ministerin. „Wir sind im Moment in der Prüfung, in der Absprache mit den jeweiligen Ressorts auf der Bundesebene.“ Unklar sei, wie ein Ausgleich stattfinde und welche anderen Töpfe angezapft werden könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umschichtung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes für nichtig erklärt. Danach waren sogenannte Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt von diesem Jahr gesperrt worden.