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Öffentlicher Dienst Beamte und Beamtinnen erhalten Sonderzahlungen

Sonderzahlungen und ein höherer Lohn - darauf können sich Niedersachsens Beamten und Beamtinnen freuen. Damit das erste Geld schnell ausgezahlt werden kann, muss der Landtag aktiv werden.

Von dpa 16.01.2024, 16:28
Eine Frau hält Geldscheine in der Hand.
Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Hannover - Der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes soll auf die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen übertragen werden. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mit. Demnach hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro erhalten. Das Geld soll die Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise abmildern. Auch Richterinnen und Richter sowie Referendarinnen und Referendare werden die Sonderzahlungen erhalten.

Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wurde am 9. Dezember 2023 eine Einigung erreicht. Es wurde unter anderem vereinbart, dass die rund eine Million Tarifbeschäftigten zum Ausgleich der Inflation Zahlungen von insgesamt 3000 Euro erhalten.

Um die im Tarifabschluss vereinbarten Entgeltsteigerungen auf die Beamtenschaft zu übertragen, soll es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben, hieß es. „Wenn wir die gesamte Tarifeinigung in einem einzigen Verfahren behandeln würden, müssten die Beamtinnen und Beamten um Einiges länger auf ihre Sonderzahlungen warten“, sagte Finanzminister Gerald Heere (Grüne) laut Mitteilung. „Deshalb haben wir uns im Interesse der Beamtinnen und Beamten für dieses stufenweise Verfahren entschieden.“ Sobald der Landtag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, könnten die Auszahlungen in die Wege geleitet werden, hieß es.

Nach der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder steigen die Einkommen vom 1. November 2024 an generell um 200 Euro. Dazu kommt eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent ab 1. Februar 2025.