Bayern Bayern: Günther Kaufmann kommt mit Bewährungsstrafe davon

München/dpa. - Der 58 Jahre alte frühere Fassbinder-Star hatte 2002 im Prozess um den gewaltsamen Tod seines Steuerberaters ein falsches Geständnis abgelegt und dabei zwei unbeteiligte Bekannte als Mittäter genannt. Einer der Männer saß deswegen drei Wochen in Untersuchungshaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Kaufmann ist damals nach einem falschen Geständnis wegenversuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15Jahren Haft verurteilt worden. Nach Entdeckung und Verurteilung derdrei aus Berlin stammenden wahren Täter kam der Schauspieler auffreien Fuß und wurde im vergangenen Jahr in einemWiederaufnahmeverfahren vom Schwurgericht Augsburg freigesprochen.
Tatortspuren bewiesen, dass sich wenigstens drei Männer zurTatzeit in der Wohnung des Steuerberaters aufgehalten haben müssen.Ihm sei während seines ersten Prozesses «nachhaltig klar gemachtworden, dass ich Namen nennen müsse, sonst sei mir eine lebenslangeStrafe sicher», begründete Kaufmann die falsche Anschuldigung. Werihn bedrängt hat, wollte er nicht sagen. Im Prozess gegen die dreiBerliner hat Kaufmann seine früheren Verteidiger als Anstifter derfalschen Verdächtigung bezeichnet.
Der Schauspieler hat die falsche Anschuldigung im Sommer 2002 beiinsgesamt vier Vernehmungen vorgebracht. Er nahm sie auch bei einerGegenüberstellung mit dem inzwischen verhafteten 59-Jährigen nichtzurück. «Ich bedaure das zutiefst», beteuerte Kaufmann. Er hat seinenbeiden Bekannten der 42 Jahre alte zweite Mann saß damals inanderer Sache in Haft Wiedergutmachungen von insgesamt 28 000 Eurogeleistet.