Attacke im U-Bahnhof Hermannstraße Attacke im U-Bahnhof Hermannstraße: Prozess gegen U-Bahn-Treter unterbrochen

Berlin - Der Prozess nach der Gewaltattacke gegen eine Frau auf einer Berliner U-Bahn-Treppe ist noch vor Anklageerhebung unterbrochen worden. Die Verteidigerin des Angeklagten, Monika Brüning, hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Darin lehnt sie die Schöffin Rita D. ab, weil diese sich abfällig über "minderjährige Kriminelle" mit Migrationshintergrund geäußert habe. Damit sei sie befangen. D. ist eine von zwei Schöffen in dem Prozess.
"Jetzt, da jeden Tag über neue Vorfälle im Zusammenhang mit minderjährigen migrationshintergründigen Kriminellen berichtet wird, sollte jedem die bedrohliche Situation, die von ihnen und ihrem kriminellen Umfeld für unsere Stadt ausgeht, klar geworden sein", schrieb sie am 24. Juli 2010 in einem öffentlich einsehbaren Leserbrief an den Tagesspiegel.
Vor dem Landgericht der Hauptstadt muss sich seit diesem Donnerstag ein 28-Jähriger verantworten, der eine arglose Passantin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe im U-Bahnhof Hermannstraße in Neukölln hinabgestürzt haben soll. Der Angriff hatte bundesweit Entsetzen und Empörung ausgelöst. Dem mutmaßlichen U-Bahn-Treter wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Zu dem Angriff kam es laut Gericht in einer Nacht Ende Oktober 2016. Die damals 26-Jährige erlitt einen Armbruch und eine Kopfverletzung. Die Frau tritt nun in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angriff das Potenzial hatte, „ihr Leben zu gefährden“. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Der Angreifer war nach der Gewaltattacke zunächst untergetaucht und mit Haftbefehl gesucht worden. Während viele den Mann noch in seiner bulgarischen Heimat vermuteten, wurde er kurz vor Weihnachten in Berlin gefasst, als er auf dem Zentralen Omnibusbahnhof aus Südfrankreich ankam. Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, muss sich zudem wegen exhibitionistischer Handlungen verantworten. (mit dpa)