Migration Afghanische Straftäter aus Sachsen-Anhalt im Abschiebeflug
Früh am Morgen startet der Flieger vom Flughafen Leipzig/Halle Richtung Afghanistan. Auch zwei Straftäter aus Sachsen-Anhalt sind an Bord. Ein Dritter hätte dabei sein sollen.
Leipzig/Magdeburg - Beim ersten Abschiebeflug nach Afghanistan seit der Machtergreifung der Taliban vor drei Jahren sind auch zwei afghanische Straftäter aus Sachsen-Anhalt an Bord gewesen. Es seien zwei ausreisepflichtige Männer im Alter von 23 und 24 Jahren, teilte das Innenministerium in Magdeburg der Deutschen Presse-Agentur mit.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sagte: „Dies kann nur der Anfang sein. Weitere Abschiebungen müssen folgen.“ Das gelte auch für Syrien. „Mit diesen Abschiebungen machen wir unser Land sicherer. Zugleich gewinnen wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatliche Handlungsfähigkeit Schritt für Schritt zurück.“
Nach Angaben von Innenministerin Nancy Faeser wurden insgesamt 28 Straftäter in ihr Herkunftsland Afghanistan abgeschoben. Laut dem sächsischen Innenministerium war die Maschine vom Flughafen Leipzig/Halle aus gestartet. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet.
Abgeschobene sind verurteilte Vergewaltiger
Zu den beiden Abgeschobenen aus Sachsen-Anhalt teilte das Innenministerium mit: „Eine Person wurde wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt und verbüßt eine mehrjährige Jugendstrafe. Die zweite Person ist wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt; aktuell wurden gegen ihn staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige geführt.“
Ein dritter Mann sei trotz intensiver Suche nicht angetroffen worden und konnte somit nicht abgeschoben werden. Er sei wegen mehrfachen Diebstahls in Erscheinung getreten. Zuletzt sei gegen ihn wegen räuberischen Diebstahls ermittelt worden. „Der Bund hat den konkreten Abschiebungstermin erst gestern mitgeteilt, um ein öffentliches Bekanntwerden zu verhindern“, so das Innenministerium. „Nach den Maßgaben des Bundes durften die Personen zuvor nicht in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden.“
Wochenlange akribische Vorbereitungen
Der Abschiebungsmaßnahme seien wochenlange akribische Absprachen und Vorbereitungen zwischen dem Bund, dem Land Sachsen-Anhalt und den jeweiligen Ausländerbehörden vorausgegangen, um die Voraussetzungen für die Abschiebung zu schaffen. Ein konkretes Datum sei dabei nicht bekannt gewesen.
Deutschland unterhält zu den Taliban-Machthabern in Kabul keine diplomatischen Beziehungen. Nach dem tödlichen Messerangriff von Mannheim Ende Mai hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und auch Syrien wieder zu ermöglichen.