Zugunglück von Hordorf Zugunglück von Hordorf: Lokführer muss vor Gericht
Hordorf/MZ. - Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung und Körperverletzung in insgesamt 32 Fällen sowie eine fahrlässige Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.
Der Lokführer hatte einen mit Kalk beladenen Güterzug gesteuert, der am späten Abend des 29. Januar auf eingleisiger Strecke bei Hordorf mit einem entgegenkommenden Personenzug des Harz-Elbe-Expresses (Hex) zusammengestoßen war. Dabei starben zehn Menschen, darunter der Lokführer und eine Zugbegleiterin des Hex. 23 Menschen wurden verletzt, auch der Güterzug-Lokführer. Der Arbeitgeber des Mannes, die Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter, lehnte einen Kommentar mit Blick auf das laufende Verfahren ab.
Die Ermittlungen hatten sich hingezogen, weil die Staatsanwaltschaft vor einer Anklage einen Bericht der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) prüfen wollte. Das Papier lag erst im September vor. Demnach hatte der Lokführer aus bisher ungeklärter Ursache ein Vorsignal sowie ein Haltesignal missachtet. Eigentlich hätte der Güterzug vor der Einfahrt in den eingleisigen Streckenabschnitt die Vorbeifahrt des Personenzuges abwarten müssen. Die Kollision, so die EUB, sei in einer "menschlichen Fehlhandlung" begründet. Ein automatisches Bremssystem, das die Katastrophe aus Sicht der Gutachter hätte verhindern können, wurde erst vier Monate nach dem Unglück installiert.
An der Unfallstelle in Hordorf soll künftig ein Gedenkstein an die Opfer erinnern. Das Mahnmal soll am 27. Januar enthüllt werden.