Tierseuche Folgen der Schweinepest: Sechs Millionen Mahlzeiten muss der Schlachthof Weißenfels entsorgen
Im Tönnies-Betrieb bei Weißenfels sind bereits geschlachtete Tiere positiv getestet worden. Etwa 1.000 Tonnen Fleisch müssen vernichtet werden. Die Produktion ruht bereits seit Mittwoch.
Weißenfels/MZ. - Der Tönnies-Schlachthof in Weißenfels ist der größte Fleischverarbeiter in Ostdeutschland. In dem Betrieb im Burgenlandkreis werden täglich mehr als 10.000 Schweine geschlachtet, zerlegt und teilweise auch verarbeitet. Das Fleisch und die Wurst landen vor allem in den Discountern und Supermärkten verschiedener Ketten. Doch seit Mittwoch ruht auf Anordnung des Veterinäramts des Burgenlandkreises die Arbeit in dem Betrieb. Erst war es ein Verdacht, doch am Freitag kam die Bestätigung: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat den Schlachthof erreicht – es ist der erste Fall in Sachsen-Anhalt überhaupt.
Der Schlachtbetrieb wurde von einem Schweinemastbetrieb bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) beliefert, in dem am Donnerstag die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden war. Zuvor wurden bereits 159 Schweine aus dem landwirtschaftlichen Betrieb nach Weißenfels geliefert und dort geschlachtet. Am Donnerstag hieß es bei Tönnies noch missverständlich, dass es keinen positiven Fall gebe. Da lagen allerdings auch noch nicht die Ergebnisse der Untersuchung vor. Am Freitagnachmittag teilte dann der Landkreis mit: Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt habe bei elf Tieren eine ASP-Infektion festgestellt. Bei elf weiteren Proben besteht ein Infektionsverdacht.
Auch Schlachthof in Perleberg ist betroffen
Der Landkreis hatte bereits am Donnerstag angeordnet, dass jegliches Fleisch und daraus hergestellte Produkte vernichtet werden müssen – nicht nur das Fleisch der 159 Tiere. Laut Tönnies bedeutet dies, dass rund 1.000 Tonnen Fleisch entsorgt werden müssen. Das entspreche sechs Millionen Mahlzeiten, berichtete Firmensprecher Fabian Reinkemeier der MZ. Der Konzern setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis. „Wir tragen die Maßnahmen mit. Die Eindämmung ist jetzt das Allerwichtigste“, erklärte Reinkemeier.
Die Eindämmmung ist jetzt das Allerwichtigste.
Fabian Reinkemeier, Tönnies-Sprecher
„Das Ergebnis der Proben zeigt, dass die stringenten Vorgaben unseres Veterinäramtes für die konsequente Beseitigung allen tierischen Gutes das richtige Vorgehen in diesem Fall war“, betonte Landrat Götz Ulrich (CDU). Laut Landkreis soll nach Beseitigung des Fleisches eine umfassende Desinfizierung des Betriebes vorgenommen werden. Erst danach könne eine Freigabe durch das Veterinäramt erfolgen. Der Konzern hofft, dass der Schlachtbetrieb am Standort Weißenfels Anfang dieser Woche wieder hochgefahren werden kann.
Auch der brandenburgische Schlachthof Perleberg musste laut einem Bericht des RBB die Produktion stoppen, da er mit Tieren aus dem Mecklenburger Mastbetrieb beliefert wurde. Das Veterinäramt ordnete an, das Fleisch von 4.000 geschlachteten Tieren vorsorglich zu vernichten. In Perleberg sollte nach Angaben des Betreibers die Produktion am Wochenende wieder starten.
Die ASP ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe sowie Futter durch den Menschen in andere Gebiete übertragen werden. Eine Übertragung findet sehr schnell statt. Für Menschen und andere Tierarten ist die Krankheit nicht ansteckend oder gefährlich.
Die Seuche ist vor allem bei Wildschweinen in Polen und Tschechien weit verbreitet. Auch in den angrenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen wurden schon infizierte Wildschweine gefunden. Das Friedrich-Loeffler-Institut aus Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) führt dazu genaue Erhebungen. Karten zeigen, wie stark das Grenzgebiet inzwischen betroffen ist.
Maßnahmen zum Schutz
Bei Auftreten der Tierseuche werden daher weitreichende Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Laut Schweinepest-Verordnung wird das Gebiet um den Fundort zum „gefährdeten Gebiet“ deklariert. Dieses hat einen Radius von rund 15 Kilometern. Zusätzlich gibt es eine „Pufferzone“ mit einem Radius von weiteren mindestens 15 Kilometern. Ab diesem Zeitpunkt ist es grundsätzlich verboten, Hausschweine aus dem „gefährdeten Gebiet“ auszuliefern.
Eine sogenannte Restriktionszone hat der Burgenlandkreis aber bisher nicht eingerichtet. Landwirtschaftliche Betriebe seien nicht betroffen, heißt es.