1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Weniger Waffen in Sachsen-Anhalt: Weniger Waffen in Sachsen-Anhalt: Immer wieder Verstöße bei Aufbewahrung

Weniger Waffen in Sachsen-Anhalt Weniger Waffen in Sachsen-Anhalt: Immer wieder Verstöße bei Aufbewahrung

02.04.2015, 04:42
Zur sicheren Aufbewahrung von Waffen nach dem Waffengesetz liegen Revolver und Pistole in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B.
Zur sicheren Aufbewahrung von Waffen nach dem Waffengesetz liegen Revolver und Pistole in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B. dpa Lizenz

Magdeburg/ Halle (Saale) - Für Sachsen-Anhalt sind nach Behördenangaben aktuell 117 826 Waffen und Waffenteile von Privatleuten, Vereinen oder Unternehmen im nationalen Waffenregister eingetragen. Das sind 1319 weniger als im vergangenen Jahr, wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte. Rund 90 Prozent des Waffenbestandes ist im Besitz von Sportschützen und Jägern. Über Waffenbesitzkarten verfügen diesen Angaben zufolge etwa 30 900 Jäger, rund 10 000 Sportschützen, jeweils etwa 100 Vereine und Sammler sowie einzelne Sachverständige, Hersteller und Bewachungsunternehmen.

37 Sachsen-Anhalter haben großen Waffenschein

Den sogenannten „großen Waffenschein“ haben in Sachsen-Anhalt 37 Waffenbesitzer. Sie dürfen ihre Waffe auch außerhalb der eigenen Wohnung oder der eigenen Geschäftsräume geladen bei sich tragen. Jäger brauchen dem Innenministerium zufolge keinen Waffenschein, sondern dürfen ihre Waffe „im Rahmen ihrer jagdrechtlichen Erlaubnis“ führen. Einen „kleinen Waffenschein“ haben 4300 Sachsen-Anhalter. Damit sind sie berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen zu führen.

Bei Kontrollen werden immer wieder Verstöße gegen die vorgeschriebene korrekte Aufbewahrung der Waffen festgestellt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. In mehreren Dutzend Fällen gab es im vergangenen Jahr Beanstandungen.

Im Altmarkkreis Salzwedel wurden 2014 wegen unsachgemäßer Verwahrung fünf Waffen sofort sichergestellt. Zugleich wurde gegen den Besitzer ein Waffenverbotsverfahren eingeleitet. Nähere Angaben dazu machten die Behörden nicht. Insgesamt waren 21 Kontrollen bei Waffenbesitzern vorgenommen worden. Auch in Dessau-Roßlau musste ein Waffenbesitzer zwei Schusswaffen und ein Messer abgeben, weil er sie nicht sicher gelagert hatte. Das eingeleitete Bußgeldverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Der Pressesprecher des Landkreises Börde berichtete, dass es bei 41 Kontrollen von Waffenbesitzern im vergangenen Jahr in 17 Fällen Grund zum Tadel gab. Hauptgründe für Beanstandungen waren den Angaben zufolge Aufbewahrungsbehältnisse, die nicht die erforderliche Zulassung hatten.

Waffe lag im Nachtschrank

Auch 47 Waffenbesitzer im Landkreis Mansfeld-Südharz bekamen im vergangenen Jahr Besuch von Kontrolleuren. Einer der Betroffenen überraschte die Mitarbeiter des Landratsamtes damit, dass er angab, seine Waffe im Nachtschrank aufzubewahren. Dabei war der Waffenfreund durchaus im Besitz eines entsprechenden Waffenschranks. In einem anderen Fall lagerte die Waffe zwar ordnungsgemäß im Waffenschrank, allerdings war sie geladen - auch das ein Verstoß, der zu einem Bußgeld führte.

Im Saalekreis wurden 39 Waffenbesitzer überprüft, wobei es bei 21 von ihnen keinerlei Beanstandungen gab. Bei den übrigen 18 wurde oft festgestellt, dass diese ihre Waffen und Munition zusammen verwahrten, was nicht erlaubt ist. Diese Mängel wurden sofort abgestellt, wie die Sprecherin des Kreises berichtete. Auch wenn Pistolen in Schränken aufbewahrt wurden, in die Gewehre gehören, wurden die Besitzer aufgefordert, dies zu ändern. Zudem mussten sie ein Bußgeld entrichten. In einem Fall wurde den Worten der Sprecherin zufolge eine ungeladene Schusswaffe außerhalb des vorhandenen Waffenschranks aufbewahrt.

In Magdeburg und Halle wurden 2014 insgesamt 47 Kontrollen durch die Polizei vorgenommen. In keinem Fall wurden dabei Verstöße festgestellt. Auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gab es bei 18 und im Burgenlandkreis 15 Kontrollen keinen Grund zum Tadel. Im Landkreis Stendal wurden bei zehn Kontrollen in fünf Fällen nicht zugelassene Waffenschränke beanstandet. (dpa)