Volksbegehren abgelehnt Volksbegehren abgelehnt: Kein neues Bundesland "Sachsen-Thüringen"

Karlsruhe - Das von der „Volksinitiative Mitteldeutschland“ betriebene Volksbegehren für einen Zusammenschluss der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist zu Recht abgelehnt worden.
Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine hiergegen gerichtete Beschwerde als „offensichtlich unbegründet“ ab. (Az: 2 BvP 1/15)
„Volksinitiative Mitteldeutschland“ für eine teilweise Neuordnung der östlichen Bundesländer
Die „Volksinitiative Mitteldeutschland“ will eine teilweise Neuordnung der östlichen Bundesländer erreichen. Ihnen geht es insbesondere darum, die Räume Leipzig und Halle in ein gemeinsames Bundesland zu bekommen. Der Vertrauensmann der Initiative, ein inzwischen verstorbener Jurist aus Halle, sprach sich dabei für einen Zusammenschluss der drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu einem neuen Bundesland „Sachsen-Thüringen“ aus.
Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit einer „Volksbefragung“ ausdrücklich vor, um einheitliche Wirtschafts- und Siedlungsräume in einem Bundesland zusammenzuführen. Hier lehnte das Bundesinnenministerium ein entsprechendes Volksbegehren jedoch im September 2015 ab.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Die betreffende Grundgesetzklausel diene nicht dem Zusammenschluss ganzer Länder. Zudem habe die Volksabstimmung nur in den Regionen Leipzig und Halle stattfinden sollen. Dies sei aber nicht deckungsgleich mit dem Ziel, ein neues Bundesland „Sachsen-Thüringen“ zu bilden. (afp)