Verkehrswege in Sachsen-Anhalt Verkehrswege in Sachsen-Anhalt: Straßen-Handel mit dem Bund
Halle/Magdeburg/MZ. - Ein umfangreiches Konzept für den "Straßen-Handel" zwischen Bund und Land hatte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) vor dem Jahreswechsel vorgelegt. Inzwischen, so sagt Ministeriums-Sprecher Martin Krems in Magdeburg, stehen die Gespräche darüber mit dem Bund unmittelbar bevor. Das Thema: Die Um- bzw. Einstufung von Straßen in Sachsen-Anhalt als Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreis- oder Gemeindestraßen. Gerade erst hatte der Bundesrechnungshof die Länder aufgefordert, für eine schnellere Abstufung von Ortsdurchfahrten, die durch neue Umgehungen entlastet worden sind, zu sorgen und damit die Kasse des Bundesverkehrsministeriums zu entlasten.
"Insgesamt sollen 193 Kilometer Bundesstraßen ab- und 104 Kilometer zu Bundesstraßen aufgestuft werden. Hinzu kommen 298 Kilometer neuer Bundesstraßen bzw. Autobahnen", rechnet Krems vor. Das Land wolle vom Bund 185 Kilometer, von den Kommunen 138 Kilometer Straße übernehmen. Die Kommunen sollen im Gegenzug 174 Kilometer Straßen - vorwiegend vom Land - in ihre Trägerschaft übernehmen. 146 Kilometer sollen sie insgesamt abgeben.
"Durch den Neubau von Autobahnen, Bundesstraßen und Ortsumgehungen aber auch durch eine sich verändernde Wirtschafts- und Siedlungsstruktur haben sich die Verkehrsströme und damit auch die Bedeutung vieler Straßen verändert. Dem soll nun Rechnung getragen werden", so Krems. Weil dies ein sehr komplexes Thema sei, habe sich das Land entschlossen, das gesamte Straßennetz zu überprüfen und mit der Einstufungs-Konzeption einen Plan auf den Tisch zu legen, über den mit den Betroffenen in seiner Gesamtheit geredet werden könne.
Hauptgesprächspartner der Landesregierung ist der Bund. Denn im Zuge des Neubaus der A 14 (Halle-Magdeburg), der A 38 (Südharzautobahn Leipzig/Halle-Göttingen) oder der neuen B 6n vom Harzes bis zur neuen A 14 verlieren Bundesstraßen wie die B 6 und B 71 zwischen Halle und Magdeburg, die B 80 zwischen Halle und dem thüringischen Nordhausen oder aber die alte B 6 am Nordrand des Harzes einen Teil ihrer Bedeutung und der Bund will nicht mehr für ihre Erhaltung aufkommen.
Ähnlich verhält es sich beim untergeordneten Straßennetz: Landesstraßen werden zu Kreis- oder Gemeindestraßen. Gleichzeitig werden andere Trassen, deren Verkehrsbedeutung in den vergangenen Jahren gestiegen ist, "aufgestuft".
"Über die Auf- und Abstufung von Bundesstraßen können weder der Bund noch die Länder allein entscheiden. Deshalb ist es um so wichtiger, das eine einvernehmliche Lösung mit einem fairen Interessenausgleich gefunden wird", sagt Ralf Herthum, Referatsleiter Straßenrecht im Magdeburger Verkehrsministerium und verweist auf das Bundes-Fernstraßengesetz. Vergleichbare Regelungen enthält auch das Landes-Straßengesetz, wenn es um die Umstufung von Landes- und kommunalen Straßen geht. "Auch hier besteht eine Anhörungs- und Einigungspflicht mit den Kreisen und Kommunen, die Entscheidung schließlich liegt bei den Regierungspräsidien. Sollten eine Kommune mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, kann sie immer noch gegen die Entscheidung klagen", so Herthum. Damit sei es unmöglich, dass das Land sich auf Kosten von Kommunen willkürlich aus seiner Verantwortung für Straßen stiehlt.
Dass es bei der Suche um einvernehmliche Lösungen nicht immer ohne handfesten Streit abgeht, liegt auf der Hand. Schließlich geht es bei den Einstufungen auch um viel Geld: Für die Bundesstraßen stellt der Bund die notwendigen Mittel zur Verfügung, für die Landesstraßen das Land. Für die Kreisstraßen zahlt das Land eine jährliche, aber nicht zweckgebundene "Kilometer-Pauschale". Und für die kommunalen Straßen müssen die Kommunen jeweils selbst aufkommen.