Verhandlung am Amtsgericht Zwickau Verhandlung am Amtsgericht Zwickau : Mutter gesteht Entführung ihres Sohnes

Zwickau - Aus Verzweiflung über den Entzug des Sorgerechts hat eine Mutter aus Reichenbach (Vogtland) im August 2013 ihren sechs Jahre alten Sohn ins Ausland entführt.
Mit diesem von Verteidiger Klaus Bartl verlesenen Geständnis hat am Donnerstag im Amtsgericht Zwickau der Prozess gegen die 34-Jährige begonnen. Die derzeit arbeitslose Fremdsprachenassistentin und ihre Eltern, die der Tochter geholfen haben sollen, sind gemeinsam wegen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung angeklagt. „Mir war klar, dass ich nach dem Gesetz etwas Unrechtes tat“, zitierte Bartl aus einer Erklärung seiner Mandantin.
Mutter fühlt sich ungerecht behandelt
Sie habe sich nach abschlägigen Entscheidungen mehrerer Gerichte ungerecht behandelt gefühlt, Gerechtigkeit gewollt und nicht anders zu helfen gewusst. Erst kurz vor der Tat, als sie ihr Kind unter Aufsicht sehen durfte, habe sie die Großeltern um Hilfe gebeten. Die haben nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Sozialbetreuerin an der Verfolgung und am Schreien gehindert. Dass Tochter und Enkel ins Ausland wollten, hätten sie nicht gewusst, ließen die Eheleute vor Gericht erklären.
Der Frau war das Sorgerecht 2012 im Zuge eines Streits um das Umgangsrecht mit dem Vater entzogen worden, von dem sie sich 2010 getrennt hatte. Dem Amtsgericht Auerbach waren Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter gekommen, ein Gutachter hatte ihr eine psychische Störung sowie Überbehütung und Hilflosigkeit attestiert und das Wohl des Kindes bedroht gesehen. Der Junge war daraufhin in eine Pflegefamilie gegeben worden.
Haftbefehl wird aufgehoben
Seine Mutter ging bis zum Bundesverfassungsgericht, um das Sorgerecht wiederzuerlangen - vergeblich. Vor Gericht kritisierte sie das alte Gutachten heftig und forderte, dass die Kammer andere Sachverständige hört. Im Januar 2014 war sie aus Slowenien zurückgekehrt und hatte sich gestellt. Seitdem lebte sie wieder mit ihrem Kind zusammen, in einer betreuten Wohnung etwa 15 Kilometer von Reichenbach entfernt. Inzwischen hat sie auch das Sorgerecht für ihren Sohn zurück, der Haftbefehl ist aufgehoben. Nach anderthalb Jahren wohnen Mutter und Kind nun auch wieder im alten Domizil im Haus der Großeltern. Die Verhandlung wird am 29. September fortgesetzt. (mz)