V-Männer V-Männer: Spitzel sparen richtig Steuern

MAGDEBURG/MZ - Die Spitzel des Landes-Verfassungsschutzes müssen auf ihr Honorar zwar auch Steuern zahlen - allerdings nur einen ermäßigten Satz von pauschal zehn Prozent. Außerdem müssen die V-Leute ihr Honorar bei der Arbeitsagentur melden, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Eva von Angern hervor. „Das belegt ein weiteres Mal, wie obskur dieses V-Leute-System ist“, kritisierte die Linken-Politikerin.
Wahrung der Anonymität
Je nach übrigem Einkommen des jeweiligen V-Mannes sind die zehn Prozent ein äußerst günstiger Steuersatz. Eine Bemessung wie bei normalen Steuerzahlern kommt laut Innenministerium aber nicht in Frage. „Das Erfordernis der Wahrung der Anonymität der Zahlungsempfänger schließt die Ermittlung eines individuellen Steuersatzes praktisch aus“, teilte das Ministerium mit. Allerdings können die V-Leute dafür auch keine Werbungskosten geltend machen - also Ausgaben während des Spitzeldienstes wie etwa Fahrtkosten. Die Spitzelsteuer wird auch gleich vom Verfassungsschutz einbehalten, aber erst im Folgejahr ans Finanzamt Magdeburg abgeführt.
Die Regelung zur Besteuerung der V-Leute-Honorare geht laut Innenministerium auf einen Beschluss der obersten Finanzbehörden der Bundesrepublik aus den 1960er Jahren zurück. Die schräge Regelung - vom frei verhandelbaren Spitzelhonorar aus Steuergeld wird ein Teil als Steuer vorab abgezogen - sei von den Ländern wegen des Gebots der Gleichmäßigkeit der Besteuerung übernommen worden.
Das Honorar müssen die V-Leute auch bei der Arbeitsagentur zur Anrechnung angeben, falls sie Sozialleistungen beziehen. Dabei genügt laut Regionalagentur für Arbeit aber die Höhe des Honorars. „Woher es stammt muss nicht angegeben werden“, sagte Agentursprecher Kristian Veil der MZ.
Wie viele V-Leute der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat und wie sie bezahlt werden, ist unklar - weil Geheimsache. Das Innenministerium gibt dazu keine Auskünfte. Es sollen nach MZ-Informationen aber gut 30 Informanten sein.
Eigene Titelgruppe im Etat
Wie sie bezahlt werden kann man ungefähr abschätzen, auch bei der Zahlung herrscht Ordnung: Das Innenministerium muss den Topf mit den Spitzelhonoraren in seinem Etat einplanen. Das ist die Titelgruppe 64, die Spitzelhonorare werden im Posten „Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben“ verbucht: Dort waren im Vorjahr 398 000 Euro eingeplant und für dieses 406 000 Euro. Angeblich wird aber nicht die gesamte Summe für V-Leute ausgegeben.