Tod eines Babys an Uniklinik Tod eines Babys an Uniklinik: Freispruch für Hebamme aus Leipzig

Leipzig/DPA - Knapp fünf Jahre nach dem Tod eines Babys an der Uniklinik Leipzig ist eine Hebamme in zweiter Instanz freigesprochen worden. Die 50-Jährige habe zwar 2008 vor der Geburt des kleinen Tony Fehler gemacht und Sorgfaltspflichten verletzt, urteilte das Landgericht Leipzig am Dienstag. Aber der Tod des Jungen hätte nicht vermieden werden können, hätte die Frau diese Fehler nicht gemacht.
Die Mutter von Tony hatte in der Klinik einen Gebärmutterriss erlitten. Der Junge wurde noch eilig mit einer Not-Operation auf die Welt geholt, war aber bereits hirntot. Die Eltern nahmen den Freispruch der Hebamme mit versteinerten Mienen auf. Sie hatten immer erklärt, es gehe ihnen nicht um eine besonders harte Strafe für die Frau, aber sie wollten wissen, wer Schuld am Tod ihres an sich völlig gesunden Babys trägt.
Das Landgericht sah den Fall anders als das Amtsgericht Leipzig, das die Hebamme wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Alle Beteiligten hatten gegen dieses erste Urteil Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft wollte auch einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung erreichen. Sie will nun eine Revision prüfen.
„Wir sind davon überzeugt, dass der Angeklagten ein Pflichtwidrigkeitsvorwurf zu machen ist“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Hebamme habe von heftigen Schmerzen der Mutter gewusst, und auch dass die Frau nach einem vorherigen Kaiserschnitt als Risikoschwangere einzuschätzen war. Das hätte sie der zuständigen Kreißsaalärztin melden müssen, unterließ das aber und kümmerte sich offensichtlich nur routinemäßig um die Frau.
Hätte die Hebamme die Ärzte informiert, wäre binnen einer Stunde ein Kaiserschnitt anberaumt worden, so das Gericht. Aber das hätte Tonys Leben nicht gerettet, denn genau in dieser Stunde passierte der Gebärmutterriss. Es wäre zu spät gewesen.
Mit dem Urteil ist die juristische Aufarbeitung des Falles noch nicht abgeschlossen. Eine weitere Hebamme der Uniklinik ist vor dem Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie hatte die Schwangere damals im Kreißsaal aufgenommen und war somit wohl das erste Glied in einer Kette von verhängnisvollen Fehlern an der Uniklinik Leipzig.