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Windernergie Thüringer Windstreit beigelegt - Kompromiss erzielt

Viel Wind um den Ausbau der Windenergie in Thüringen: Nachdem es wegen des Mindestabstands von Windrädern zur Wohnbebauung fast zum Eklat im Landtag gekommen ist, liegt nun ein Kompromiss mit der CDU auf dem Tisch. Ändern wird sich demnach aber erstmal nicht viel.

Von dpa Aktualisiert: 08.07.2022, 14:07
Die Sonne geht hinter Windrädern auf.
Die Sonne geht hinter Windrädern auf. Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Erfurt - Der Windstreit im Thüringer Landtag ist beigelegt. Die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen einigten sich mit der oppositionellen CDU auf einen Kompromiss, wie die Fraktionen am Freitag mitteilten. Demnach soll es keine starren Abstandsregeln geben und Regionalpläne nach wie vor Windvorranggebiete mit Abständen von weniger als 1000 Metern festlegen können. Das gelte auch für das Modernisieren und Ersetzen bestehender Anlagen. In Thüringen gibt es den Angaben zufolge aktuell rund 350 Anlagen, die innerhalb eines 1000 Meter Radius stehen.

Wenn Regionalpläne gerichtlich für nichtig erklärt werden, soll nach CDU-Angaben der 1000-Meter-Abstand von Windrädern zu Wohngebäuden bleiben. Damit werde Rechtssicherheit geschaffen und zugleich die Flexibilität der Raumplanung erhalten, sagte der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss.

Die CDU-Fraktion hatte auf eine Abstandsregelung von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnhäusern gepocht und eine entsprechende Änderung der Bauordnung verlangt. Das hätte im Landtag fast einen Eklat ausgelöst, weil die CDU-Initiative von der AfD-Fraktion unterstützt wurde und die AfD damit maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung gehabt hätte. Die rot-rot-grünen Fraktionen und die CDU wollen nun zur nächsten Landtagssitzung in der kommenden Woche einen gemeinsamen Antrag einbringen.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit der CDU beim Thema Windenergie auf wichtige Schritte einigen konnten“, erklärte der energiepolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Markus Gleichmann. Dazu gehöre auch ein Beteiligungsgesetz, mit dem an Windparks angrenzende Kommunen und Bürgern an den Gewinnen beteiligt werden sollen. Sollte Thüringen sein auf Bundesebene festgelegtes Flächenziel für die Windenergie nicht einhalten können, darf die Landesregierung nach dem jetzt gefunden Kompromiss den Mindestabstand entsprechend anpassen.

Die Grünen sehen in der Einigung eine „gute gemeinsame Grundlage“, um weitere Potenziale der Windenergie in Thüringen zu erschließen. „Uns war besonders wichtig, dass die Änderung der Bauordnung die Flächenverfügbarkeit für Windenergie nicht einschränkt“, sagte die energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Laura Wahl. Die SPD-Fraktion äußerte sich ebenfalls zufrieden. Notwendig sei eine Ermöglichungs- statt einer Verhinderugnsplanung, sagte der zuständige SPD-Fachpolitiker, Denny Möller.

Für die CDU gelte weiterhin das Grundprinzip „Megawatt statt Hektar“. Die Zukunft der Windkraft könne nicht darin liegen, den Menschen immer weiter auf die Pelle zu rücken. Die Fraktion favorisiert daher den Ausbau von Photovoltaik und Windkraft entlang von Bundesautobahnen und dem Schienennetz.

Schon heute ist im Thüringer Windenergieerlass festgelegt, dass Windräder ab einer Gesamthöhe von 150 Metern einen Abstand von 1000 Meter und bis 150 Metern Gesamthöhe einen Abstand von 750 Meter zur Wohnbebauung einhalten sollen.