Stille Tage Stille Tage: Regeln sehr unterschiedlich
Andere öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen (Rockkonzerte, Zirkusaufführungen), die nicht dem Ernst des Tages entsprechen, sind untersagt. Nordrhein-Westfalen hingegen gestattet alle Veranstaltungen ab 18 Uhr. Zum Teil gibt es für einzelne "stille Tage" unterschiedliche Regeln, am Karfreitag etwa gelten Verbote überall. Sachsen-Anhalt untersagt am Karfreitag ganztägig, am Volkstrauertag oder Totensonntag ab 5 Uhr öffentliche Sport- und alle anderen Veranstaltungen, die dem Charakter des Tages widersprechen. Ähnlich strikt wie in Sachsen-Anhalt ist das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.