Schutzvorrichtungen für Polizisten gefordert Schutzvorrichtungen für Polizisten gefordert: Irrtum an der Zapfpistole

Halle (Saale) - In Sachsen-Anhalt passiert es immer wieder, dass Polizisten an der Tankstelle zur falschen Zapfpistole greifen und Dieselfahrzeuge mit Benzin betanken. Ihm seien allein in diesem Jahr acht Fälle bekannt, sagt Uwe Petermann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Um die Beamten vor Regressforderungen des Landes zu schützen, fordert die GdP jetzt nicht nur, Neufahrzeuge mit einem sogenannten Fehlbetankungsschutz auszurüsten, sondern will auch die Nachrüstung der bestehenden Dienstwagenflotte. Einen entsprechenden Brief hat Petermann an Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) geschickt.
In Gedanken woanders
Seine Begründung: Wenn Polizisten auf dem Weg zu einem eiligen Einsatz tanken müssen oder etwa vom Einsatz bei einem schweren Verkehrsunfall mitgenommen seien, „kann es schon vorkommen, dass sie mit ihren Gedanken nicht beim Tanken sind“. Zudem könnten Änderungen in der Reihenfolge der Zapfpistolen und die fantasievolle Bezeichnung von Spritsorten an manchen Tankstellen zu Verwirrungen führen. Je nachdem, wie schnell das Malheur bemerkt wird, kämen auf Beamte dann Kosten von wenigen hundert Euro bis zu einer vierstelligen Summe zu. „Mit einer eher geringen Investition von unter 50 Euro pro Fahrzeug können wir zukünftig Fehlbetankungen verhindern“, erklärte Petermann. Durch die mechanischen Schutzvorrichtung wird das Einführen der Benzin-Zapfpistole verhindert.
Das Innenministerium sieht zumindest für die Nachrüstung allerdings keine Notwendigkeit, obwohl es statt von acht sogar von zwölf Fällen in diesem Jahr spricht. Seit der Umstellung von Benzin- auf Dieselfahrzeuge Ende der 90er Jahre habe sich der Anteil von Dieselwagen auf rund 90 Prozent erhöht. Darauf seien die Beamten eingestellt, heißt es im Ministerium.
Außerdem: Eine Nachrüstung für rund 1 040 betroffene Fahrzeuge würde 52 000 Euro nur an Materialkosten mit sich bringen. Angesichts von 4 500 Euro Kosten, die durch falsches Tanken in diesem Jahr verursacht wurden, „ist ein Einsatz von über 52 000 Euro nicht wirtschaftlich“, sagte Ministeriumssprecher Michael Kraska. 300 Streifenwagen hätten im Übrigen bereits einen Fehlbetankungsschutz. „Und zukünftig werden alle neu beschafften Dienstfahrzeuge über einen derartigen Schutz verfügen.“ Der Griff zur falschen Zapfpistole erledige sich also ohnehin.
Bei den zwölf Fällen 2014 sind laut Ministerium zehnmal Regressforderungen an Beamte geprüft worden, zweimal hatten Betroffene nach dem Tanken das Benzin gleich auf eigene Kosten entfernen lassen. Sechsmal sei kein Regress gefordert worden, in drei Fällen läuft das Verfahren noch, ein Beamter zahlte nach der Prüfung.
Meist grobe Fahrlässigkeit
Gerichte werten das falsche Betanken in der Regel als grobe Fahrlässigkeit und stimmen Regressforderungen der Länder zu. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an. Es habe auch schon andere Entscheidungen gegeben, sagte Gewerkschafter Petermann. Sachsen-Anhalts Polizisten sind im Übrigen keinesfalls die einzigen, denen Malheurs passieren. Im Saarland hat die GdP im Sommer nach elf falschen Betankungen seit Anfang 2013 die Nachrüstung von Schutzvorrichtungen gefordert. Zudem gebe es einen Beschluss des GdP-Bundeskongresses, sich dafür stark zu machen, so Petermann.
(mz)