Vier Anträge für einmal Sperrmüll? Sperrmüll-Ärger in Gerbitz: Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises macht sich zum Gespött

Gerbitz - Im Falle des liegengelassenen Sperrmülls in Gerbitz (die MZ berichtete) läuft der Kreiswirtschaftsbetrieb immer mehr Gefahr, sich zum Gespött zu machen. Anders als das Unternehmen informierte, hätte Familie Seifert sogar das Recht gehabt, ganze acht Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei entsorgen zu lassen.
Denn laut Paragraf 12 der Abfallentsorgungssatzung hat nicht jeder Haushalt, sondern jede darin lebende Person das Recht auf die kostenlose Abholung von je zwei Kubikmeter Sperrmüll. Darauf machte Kreistagsmitglied Christian Jethon (Die Linke) auf der Facebook-Seite der MZ Bernburg aufmerksam.
Auf MZ-Nachfrage bestätigte Jana Fritz, Leiterin Entsorgung beim Kreiswirtschaftsbetrieb, inzwischen diese Rechtslage. Allerdings hätten ihr zufolge vier Anträge - eine pro Person - eingehen müssen. Und dies sei nicht der Fall gewesen. Das Problem: Eine derartige Vorgehensweise können weder Seiferts noch andere Gebührenzahler im Salzlandkreis kennen. Weder auf der Internetseite des Kreiswirtschaftsbetriebes noch in der Satzung ist eine solche Vorschrift vermerkt.
Laut Jana Fritz wolle man nun noch mal im Betrieb darüber beraten, diese Regelung öffentlich zu kommunizieren. Fragwürdig bliebe sie dennoch: Da Gebührenzahler bei der Sperrmüll-Anmeldung ihre Kundennummer angeben müssen, ist dem Betrieb daraus ohnehin ersichtlich, wie viele Personen im Haushalt leben. (mz/ts)