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Alte Führerscheine Genügend Termine für Führerscheinumtausch im Salzlandkreis

In der zweiten Umtauschrunde sind die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2023 ist Zeit zum Tauschen.

10.02.2022, 07:43
Die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 müssen in der zweiten Runde nun ihre alten Führerscheine tauschen.
Die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 müssen in der zweiten Runde nun ihre alten Führerscheine tauschen. Symbolbild: Andrea Warnecke/dpa

Aschersleben/MZ - Noch sind längst nicht alle Papier-Führerscheine der ersten Frist umgetauscht, da läuft auch schon die zweite: „Grauer Lappen oder rosa Pappe, egal, bis 2033 muss jeder seinen Führerschein umtauschen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden war“, weiß Fachbereichsleiter Thomas Michling beim Salzlandkreis.

Er erinnert alle Salzländer an die gestaffelte Umtauschpflicht zum neuen, einheitlichen EU-Führerschein, die noch im letzten Jahr für eine späte Antragsflut, für Stau und Wartezeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde und einigen Verdruss gesorgt hatte. Denn: „Inzwischen bleiben die Termine oft ungenutzt“, so Michling. Durch Umorganisation und Personalverstärkung habe man dafür gesorgt, dass Führerscheininhaber möglichst wohnortnah ihrer Pflicht nachkommen können. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 endete die erste Frist am 19. Januar. Nun haben die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 Zeit bis zum 19. Januar 2023. Die Behörde bittet aus der Erfahrung des letzten Jahres heraus, nicht bis auf den letzten Drücker zu warten. Allein aus der ersten Runde seien immer noch einige Tausend Vorgänge offen. Und jetzt sind die nächsten 17.000 Führerscheinbesitzer ebenfalls aufgerufen, aktiv zu werden.

Im Salzlandkreis stehen für den Umtausch Termine in Aschersleben, Bernburg und Schönebeck zur Verfügung und sind online buchbar unter www.salzlandkreis.de, Rubrik Fahrerlaubnisbehörde/Online-Terminbuchung. Wer keinen Internetzugang hat, wählt die Telefonnummer 03471/ 6 84 14 14, um einen Termin zu vereinbaren. Die Verwaltung bittet, alle nötigen Unterlagen bereitzuhalten. Dazu gehört eine Karteikartenabschrift, die sich Antragsteller von der ausstellenden auswärtigen Behörde einholen müssen, wenn der alte Führerschein nicht im heutigen Salzlandkreis ausgestellt wurde.