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Zum Sex gezwungen Zum Sex gezwungen: Viele Verfahren gegen Menschenhändler in Sachsen-Anhalt, aber keine Verurteilungen

21.05.2017, 06:40
Eine Prostituierte liegt in ihrem sogenannten Lovemobil. (Symbolbild)
Eine Prostituierte liegt in ihrem sogenannten Lovemobil. (Symbolbild) dpa

Magdeburg - Auch in Deutschland verkaufen Menschenhändler Frauen für Sex. Die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt beschäftigt das Thema immer wieder - Anklagen oder Verurteilungen jedoch gab es zuletzt nicht. In den Jahren 2012 bis 2016 leiteten die Behörden 33 Ermittlungsverfahren ein, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Cornelia Lüddemann hervorgeht.

Menschenhandel: Opfer meist zwischen 18 und 21 Jahre alt

Von den 33 Verfahren aus dem Jahren 2012 bis 2016 wurden den Angaben zufolge allerdings 20 eingestellt, 17 davon, weil kein ausreichender Tatverdacht bestand. In sechs Fällen dauerten die Ermittlungen noch an, weitere Verfahren seien mit anderen Vorwürfen verbunden oder an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Es wurde keine Anklage oder Verurteilung aufgeführt.

Die Statistik zeigt für das zurückliegende Jahr in fünf Fällen den Verdacht, dass Frauen Opfer von Menschenhändlern wurden, die sie sexuell ausbeuten wollten. Davon seien zwei zwischen 18 und 21 Jahren alt gewesen und drei älter als 21 Jahre. Sie kamen aus Deutschland, Bulgarien, Rumänien und Ungarn.

Prostituiertenschutzgesetz tritt am 1. Juli in Kraft

Opfer von Menschenhandel - nicht nur für Sex, sondern auch als Arbeitskraft - werden in Sachsen-Anhalt von der AWO-Fachstelle gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung beraten und begleitet. Geklärt werden muss beispielsweise, wie der Lebensunterhalt der Betroffenen gesichert werden kann und wo sie wohnen können. Es geht auch um die medizinische Versorgung und die Begleitung bei Gerichtsprozessen sowie die Vermittlung von psychologischer Hilfe.

Hintergrund der Kleinen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Lüddemann ist das Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt. Landesweite Regelungen dazu müssen erarbeitet werden. „Mit dem Gesetz wird auch die Erwartung verknüpft, dass die kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution zurückgedrängt und die Ausstiegesmöglichkeiten für Prostituierte erleichtert werden“, erklärte Lüddemann. (dpa)