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Kommentar zum AfD-Urkundenfälscher Weder Transparenz noch Reue

Die Rechtsaußenpartei findet, dass die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe gegen ihren Bundestagskandidaten Rau die Öffentlichkeit nichts angeht. Ach ja?

Von Hagen Eichler 04.09.2024, 17:45
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Beim jüngsten AfD-Parteitag kam es zu einem denkwürdigen Duell: Um Platz drei der Bundestags-Kandidatenliste kämpften Kay-Uwe Ziegler, ein verurteilter Betrüger, und Phillipp-Anders Rau, ein verurteilter Urkundenfälscher. Der letztere gewann und hat nun ein sicheres Ticket für das Bundesparlament.

Ein Versehen? Das hätte man am Tag der Nominierung noch behaupten können. Dass Rau seine Abiturnote von 3,5 auf 1,0 geschönt und sich so einen Studienplatz erschlichen hatte, kam erst später ans Licht der Öffentlichkeit. Mittlerweile aber ist jeder informiert – und die AfD-Spitze sieht überhaupt keinen Anlass für eine Korrektur.

Der Wähler will auch die charakterliche Eignung prüfen

Das im Jahr 2017 gegen Rau verhängte Urteil wegen Urkundenfälschung sei „nicht von öffentlichem Interesse“, behauptet AfD-Generalsekretär Jan Wenzel Schmidt. Die schillernde Vergangenheit des Politikers, ja selbst eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe soll die Wähler also nichts angehen.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Ach ja? Bislang galt jedenfalls der Grundsatz, dass die Wähler nicht nur die politischen Ziele einer Partei, sondern auch die charakterliche Eignung der Kandidaten prüfen wollen. Früheres Fehlverhalten muss dabei kein Ausschlusskriterium sein: Überraschend oft sind Wähler nachsichtig. Voraussetzung dafür ist aber das Eingestehen von Fehlern und das Zeigen von Reue. Von beidem ist beim AfD-Kandidaten Rau nichts zu sehen.