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Querdenker-Demonstration Slogan „Impfen macht frei“ von AfD-Rechtsaußen Tillschneider bleibt straflos

Die Polizei erstattete nach einer Kundgebung in Querfurt (Saalekreis) von Amts wegen Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen jedoch abgelehnt.

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 13.01.2022, 18:38
Hans-Thomas Tillschneider bei einer Corona-Demonstration im Dezember.
Hans-Thomas Tillschneider bei einer Corona-Demonstration im Dezember. Foto: Robert Briest

Magdeburg - Die Staatsanwaltschaft Halle hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Slogans „Impfen macht frei“ abgelehnt. Das erklärte die Behörde der MZ am Donnerstag auf Nachfrage. Anlass war eine Strafanzeige der Polizei gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider, der die Formulierung bei einer Corona-Demonstration in Querfurt (Saalekreis) genutzt haben soll.