Revision verworfen Selbsternannter „König von Deutschland“ Peter Fitzek muss erneut in Haft
Wegen Körperverletzung und Beleidigung steht Peter Fitzek ein erneuter Gefängnisaufenthalt bevor. Die Revision des Urteils gegen den 59-Jährigen wurde verworfen. So lange muss der selbsternannte „König von Deutschland“ nun hinter Gittern.

Wittenberg/Naumburg/MZ. - Peter Fitzek muss erneut in Haft. Der selbsternannte „König von Deutschland“ wurde bereits im Juli 2023 vom Amtsgericht Wittenberg zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Dessau im vergangenen Jahr wurde dieses Strafmaß bestätigt. Nun verwarf das Oberlandesgericht in Naumburg die Revision. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Dem in Halle geborenen Koch, der für sich und seine Anhänger einen Fantasiestaat errichtet hat, wurde nachgewiesen, dass er im März 2022 eine Mitarbeiterin im Landratsamt Wittenberg angegriffen hatte. Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung stieß der heute 59-Jährige sie zunächst gegen eine Wand und versetzte ihr anschließend einen Fußtritt. Zwei Männer, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, beschimpfte er danach als „Faschistenschweine“.
Fitzek probierte, Immunität als Staatschef geltend zu machen
Im Berufungsprozess am Landgericht hatte Fitzek zusammen mit seinem Anwalt immer wieder versucht, Prozesshinderungsgründe vorzubringen. So erörterte der Angeklagte, der sich 2012 in Wittenberg selbst zum Oberhaupt seines Fantasiestaates ernannte, wieso sein ausgedachtes Gebilde ein tatsächlicher Staat sei und welche völkerrechtlichen Konsequenzen daraus entstünden. Eine, und in diesem Fall die wichtigste Konsequenz, sei, dass er als Staatschef Immunität genieße. Er dürfe in Deutschland daher gar nicht angeklagt werden, was für die Verhandlung das sofortige Ende bedeuten müsse.
Diese Argumentation verfing jedoch nicht. Das Landgericht blieb bei der Strafe des Amtsgerichts. Weil Fitzek die Taten im Landratsamt innerhalb einer schon vorhandenen Bewährungsfrist verübte, wurde die neue Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Wichtig ist dabei zu wissen, dass Fitzek regelmäßig vor Gerichten steht. Zahlreiche Verfahren wurden bereits gegen ihn geführt. Dabei ging es unter anderem um Führerscheindelikte oder unerlaubte Finanzgeschäfte.