Innere Sicherheit Sachsen-Anhalt schnürt Paket gegen Terror für 10 Mio. Euro

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Sicherheitspaket für den Terror- und Amokfall scheint beschlossene Sache. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte am Dienstag, dass innerhalb der Landesregierung Einigung über das Zehn-Millionen-Paket bestehe, mit dessen Hilfe die Landespolizei besser ausgestattet werden soll. Auch Finanzminister André Schröder (CDU) bestätigte, dass das Paket verabredet sei. Ein Teil des Anti-Terror-Pakets solle über das vereinbarte Ministeriumsbudget finanziert werden, ein weiterer Teil komme zusätzlich hinzu. Die entscheidenden Beratungen der Landesregierung zum Haushalt 2017/18 stehen im August an. Der Landtag muss schließlich zustimmen.
Laut Stahlknecht sollen Polizisten künftig mit besseren Waffen, Helmen und Westen ausgerüstet werden, zudem soll ein gepanzertes Fahrzeug angeschafft werden. Diese werden in anderen Bundesländern bereits in Ausnahmesituationen eingesetzt. Ein Fokus liegt in der Ausrüstung der Polizeikräfte mit neuen, halbautomatischen Schusswaffen. Ministeriumssprecher Christian Fischer sagte, die Attentäter vergangener Anschläge seien zu großen Teilen selbst mit ballistischer Schutzausrüstung ausgestattet gewesen. Um in Notfallsituationen reagieren zu können, müssten Polizisten im Land mit moderneren Waffen ausgestattet werden. „Wer jetzt nicht reagiert, handelt fahrlässig“, betonte Minister Stahlknecht später.
Innenminister Stahlknecht hatte zuletzt betont, dass die Gefahr einer Terrorlage für Sachsen-Anhalt zwar gering sei, Amokläufe sogenannter „einsamer Wölfe“ jedoch nicht auszuschließen seien - in dieses Muster fiel der Täter des Münchner Amoklaufs. Zur besseren Koordination im Ausnahmefall trafen sich am Dienstag die drei Polizeipräsidenten Sachsen-Anhalts mit Vertretern des Innenministeriums. „Die neuen Absprachen dienen der schnellen Aktivierung der Führungsstruktur im Ernstfall“, sagte Karl-Heinz Willberg, Abteilungsleiter Polizei im Innenressort. „Wir wollen alle Partner schnellstmöglich mit an Bord haben, wenn es nötig wird.“
Gemeint sind die Betreiber sensibler Infrastruktur, heißt es aus dem Ministerium - also der öffentliche Nahverkehr, Wasserbetriebe mit weiten Kanalsystemen, Betreiber von Stromnetzen und Telekommunikations-Systemen. „Im Notfall muss das Zusammenspiel funktionieren“, sagte Willberg. So sei während des Amoklaufs in München binnen kürzester Zeit der öffentliche Nahverkehr gestoppt worden - es gehe im Zweifelsfall auch darum, Fluchtwege zu blockieren, so Willberg. Es müsse möglich sein, im Ausnahmefall auch Teile der Energieversorgung abzustellen oder - „etwa bei Geiselnahmen oder ähnlichen Szenarien“ - die Wasserversorgung partiell zu unterbrechen. „Etwa dann, wenn es um angedrohte Vergiftungen geht. Denkbar sind viele Szenarien“, so Willberg. Es sei wichtig, dass die Führungspersonen innerhalb dieser Strukturen ausreichend instruiert werden und im Notfall im Führungsstab Entscheidungshilfen geben könnten. (mz)