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Nach Prozess um Porno-Ronny Ronny Kumpf: Sachsen-Anhalts AfD-Vize fühlt sich bedroht

Von Hagen Eichler 16.09.2017, 08:00

Magdeburg - Die drei Männer kennen einander gut, doch von der einstigen Verbundenheit ist nichts mehr übrig. Ein wackliges Handyfilmchen, aufgenommen auf dem Flur des Magdeburger Amtsgerichtes, dokumentiert die Entfremdung.

Auf zwei Bänken sitzen der Vizechef der Landes-AfD, Ronny Kumpf, und der Magdeburger AfD-Landtagsabgeordnete Oliver Kirchner, während eine Stimme aus dem Hintergrund die beiden zu provozieren versucht. Es ist offenbar die Stimme ihres früheren Parteifreundes Jörg A. Sie wirft den beiden Betrügereien vor, nennt sie Lumpen. Kirchner wehrt sich matt, Kumpf schweigt.

Es dürfte nicht das letzte Mal sein, dass die drei in einem Gerichtsgebäude aufeinandertreffen. Die Verhandlung am Montag wegen Beleidigung und Bedrohung endete ohne Urteil, Richterin Corinna Münzer stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1 500 Euro ein. Doch das ist noch nicht das Ende. Kumpf fürchtet nach eigenen Angaben um sein Leben und um das seiner Familie. Er hat weitere Anzeigen gegen A. gestellt.

Der Ex-AfDler habe „konkrete Morddrohungen“ gegen ihn ausgesprochen - zuletzt im August dieses Jahres, heißt es in einer Stellungnahme Kumpfs. Konkret soll der Satz „Ich stech dich ab“ gefallen sein. Bereits seit zwei Jahren werde er - ebenso wie Kirchner - von A. verfolgt. Grund sei das von beiden angestoßene und erfolgreiche Parteiausschlussverfahren.

AfD Sachsen-Anhalt: Morddrohungen nach Parteiausschluss?

Unmittelbar vor der Stadtratswahl im Mai 2014 war herausgekommen, dass etliche der AfD-Kandidaten polizeibekannte Figuren aus dem Magdeburger Milieu waren, darunter auch A.

Die Magdeburger Volksstimme berichtete damals von Delikten wie Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung. In den Stadtrat wurde A. dennoch gewählt. Das Mandat lehnte er ab, offenbar unter Druck von Parteifreunden.

Später musste er die Partei verlassen. Seither wirft A. Kumpf und Kirchner Verrat vor. Für gutbezahlte Posten als Landtagsabgeordneter (Kirchner) und Fraktionsgeschäftsführer (Kumpf) hätten sie ihre Überzeugungen aufgegeben. „Du bist genauso wie die Altparteien“, stichelt die Stimme auf dem Handyvideo.

Bei dem Prozess am Montag ging es um mehrere Beleidigungen sowie um die Drohung, Kumpf ins Konzentrationslager zu bringen. Am 6. September 2016 habe der Angeklagte den AfD-Landesvize in einer E-Mail als „Heuchler“, „Dreckschwein“, „Sitzenbleiber“ sowie als „Porno Ronny Kumpf“ bezeichnet - letzteres spielt auf Kumpfs frühere Betätigung in der Branche an.

Kumpf legt Wert auf die Feststellung, er habe seine Anzeige nicht gestellt, um A. die Bezeichnung „Porno-Ronny“ verbieten zu lassen. „Tatsächlich ging es mir um die konkrete Bedrohung und unflätige Beleidigungen“, betont Kumpf in einer Stellungnahme.

Das Amtsgericht stellt in seinem Strafbefehl gegen A. allerdings fest, dass sich Kumpf durch den Spitznamen „Porno-Ronny“ durchaus gekränkt gefühlt habe. Dieser Begriff und andere seien gefallen, um Kumpf bewusst in seiner Ehre zu verletzen, „was auch geschah“ - so steht es im Strafbefehl. Beleidigung ist ein Antragsdelikt; die Staatsanwaltschaft wird nur aktiv, wenn der Beleidigte Strafantrag stellt.

Kumpf sieht sich heute durch das Verhalten von A. darin bestätigt, dass der Parteiausschluss richtig und notwendig war: „Jemand, der Menschen in ein Konzentrationslager bringen will und Morddrohungen ausstößt, hat in unserer Partei nichts zu suchen.“

Von rechtsextremen Äußerungen werde man sich auch in Zukunft entschieden distanzieren, „auch wenn es in der Folge zu solchen Repressalien und Bedrohungen gegen Leib und Leben führt“.

A.s Rechtsanwalt wollte sich zu den neuen Vorwürfen gegen seinen Mandanten nicht äußern. (mz)