Unglück kurz vor Weihnachten 2019 Nach Tod von Dreifach-Mutter - Skizze überführt Raser
Nach einem Unfall mit Todesfolge im Dezember 2019 verurteilt das Landgericht auch einen zweiten Fahrer. Welche Strafe gegen Xebat C. ausgesprochen wurde und warum eine Skizze eine wichtige Rolle dabei spielte.
Halle/MZ. - Wie die Skizze in die Gerichtsakten gekommen ist, lässt sich heute nicht mehr genau sagen. Am wahrscheinlichsten ist, dass sie eigentlich für einen Verteidiger gedacht war und zeigen sollte, wie es zum tödlichen Unfall im Dezember 2019 kam. Zum Beweismittel sollte die Skizze also gar nicht werden. Dass sie es trotzdem wurde, wurde nun Xebat C. zum Verhängnis.
„Erst durch die Skizze sind wir überhaupt auf sie gekommen“, erklärte die Staatsanwältin am Freitag vor dem Landgericht Halle in ihrem Plädoyer. An dessen Ende beantragte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für den Angeklagten. Eine Forderung, der das Gericht folgte.
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Damit sah die Kammer unter Vorsitz von Jana Hammerschmidt es als erwiesen an, dass Xebat C. am 14. Dezember 2019 zusammen mit dem bereits zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilten Mohamed G. durch Halle raste. An einer Kreuzung in der Innenstadt kollidierte der Mercedes von G. mit Kathrin Bagger. Die Passantin war zuvor noch dem von Xebat C. gesteuerten Audi Q7 ausgewichen. Die 43-Jährige starb einen Tag nach dem Unfall an ihren Verletzungen. Beide Autofahrer flüchteten.
Berufung gegen Freispruch vor Amtsgericht
Wie schon bei Mohamed G. ging auch dem Prozess gegen Xebat C. ein Verfahren am Amtsgericht Halle voraus, das mit einem Freispruch endete. Gegen diesen legte die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung ein. Anders als das Amtsgericht würdigte das Landgericht die Indizien zuungunsten des Angeklagten. Eine wichtige Rolle spielte dabei laut Richterin Hammerschmidt eben jene Skizze, auf der die Reihung der Autos kurz vor dem Unfall zu sehen ist und auf der die Marken sowie die Insassen der Fahrzeuge notiert sind. In einem vorherigen Verfahren hatte der Vater von Mohamed G. ausgesagt, die Skizze nach der Beschreibung seines Sohnes angefertigt zu haben. Entsprechend wertete sie das Gericht als authentisch.
In sein Urteil bezog die Kammer zudem mit ein, dass Xebat C. in einem vorherigen Verfahren als Zeuge aussagte, am Tattag zusammen mit Mohamed G. und anderen Personen eine Shishabar besucht und später auch mit seinem Auto die Unfallstrecke befahren zu haben. Während seines Prozesses schwieg er zu Verlauf des Tatabends.
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Dass es sich um ein Kraftfahrzeugrennen gehandelt habe, schloss das Gericht aus den Aussagen von Zeugen, die angaben, ein Überholmanöver sowie mit erhöhter Geschwindigkeit fahrende Fahrzeuge gesehen zu haben. Hammerschmidt verdeutlichte zudem, dass auch Xebat C. zur tödlichen Kollision beigetragen habe: „Für die Kammer steht fest, dass es ohne den Q7 nicht zu dem Zusammenstoß gekommen wäre“.
Ralf Seidel, der Verteidiger von Xebat C., hatte in seinem Plädoyer zuvor hervorgehoben, dass kein Zeuge seinen Mandanten am Tatort gesehen habe. Die Skizze zog er in Zweifel, da nicht klar sei, woher sie stamme und wer sie angefertigt habe.
Fahrverbot und Geldstrafe
Bei seinem Urteil wendete das Gericht das Jugendstrafrecht an, da es deutliche Reifedefizite bei Xebat C. zum Tatzeitpunkt sah. Strafmildernd wurde gewertet, dass er mittlerweile in geordneten Verhältnissen lebt, eine Arbeit aufgenommen hat und dass der Vorfall bereits sehr lange zurückliegt. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt ein Fahrverbot von drei Monaten sowie eine Strafe von 1.000 Euro, die an die Unfallopferhilfe gezahlt werden muss. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.