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  7. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Was die Sparpläne der Länder für den MDR bedeuten

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Weniger Sender, Stopp für Luxusgehälter - was die Sparpläne der Länder für den MDR bedeuten

Ein Reformstaatsvertrag soll in allen Anstalten die Kosten senken. Werden im Gegenzug die Landtage entmachtet?

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 01.10.2024, 18:31
Das Erste soll bleiben - doch viele TV-Spartenkanäle und Hörfunkwellen stehen vor Einschnitten.
Das Erste soll bleiben - doch viele TV-Spartenkanäle und Hörfunkwellen stehen vor Einschnitten. (Foto: IMAGO/Future Image)

Magdeburg/MZ - Kommt sie oder kommt sie nicht? Innerhalb der nächsten Wochen müssen die Regierungschefs der Länder entscheiden, ob sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Beitragserhöhung bewilligen oder nicht. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag, die monatlich fällige Summe um 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben. Während die Länder in dieser Frage uneins sind, hat ihre Rundfunkkommission nun ein Reformpaket auf den Tisch gelegt, das die Angebote der Anstalten reduzieren und Kosten senken soll.