Lockdown in Deutschland Lockdown Sachsen-Anhalt: Diese Corona-Regeln gelten ab 25. Januar im Land
Magdeburg - Sachsen-Anhalt ist weiter im Lockdown. Bis vorerst zum 31. Januar gelten diese Regeln:
Kontakbeschränkungen
Sachsen-Anhalter dürfen sich nur noch mit dem eigenen Hausstand sowie einer weiteren Person treffen. Das Alter der Person spielt dabei keine Rolle. Es gibt also auch keine Ausnahmen mehr für Kinder unter 14 Jahren. Die Regelung gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für den privaten Bereich.
Eine Person darf einen Haushalt mit mehreren Personen besuchen. Es ist aber auch möglich, dass ein Hausstand mit mehreren Personen eine einzelne Person besucht.
Geltende Sorgerechts- und Umgangsregelungen bleiben bei den Kontakbeschränkungen weiter gültig.
15-Kilometer-Radius
Sobald die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage lang über 200 liegt, wird der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort herum beschränkt. Als Bemessungsgrenze gilt die Grenze des Wohnortes. Innerhalb der eigenen Stadt können sich die Menschen also immer ohne Einschränkungen bewegen.
Maßgeblich ist bei der Inzidenz die Zahl der Landesverwaltung, nicht die des Robert-Koch-Instituts.
Triftige Gründe für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius sind insbesondere die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
Touristische Betretungsverbote
Landkreise dürfen für touristische Ziele ein komplettes oder teilweises Betretungsverbot erlassen. Das kann ein Rodelhang oder Wanderweg im Harz sein, genauso aber eine Altstadt oder eine Parkanlage.
Ausgangssperren
Sachsen-Anhalt plant weiter keine landesweiten Ausgangssperren. Allerdings haben die Landkreise die Möglichkeit, selbst Ausgangssperren verhängen.
Schulen
Der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt. Nur die Abschlussjahrgänge 2021 dürfen in die Schule, alle anderen Schüler müssen in den Heimunterricht.
Kitas
Die Kitas in Sachsen-Anhalt sind grundsätzlich geschlossen, es gibt lediglich eine Notbetreuung.
Notbetreuung
Für Kita-Kinder und Schüler bis zur 6. Klasse gibt es eine Notbetreuung. Die Zahl der berechtigten Gruppen bleibt gleich.
Behindertenwerkstätten
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bleiben geöffnet, ein Besuch ist aber nicht verpflichtend, Leistungseinschränkungen drohen in diesem Fall nicht.
Einzelhandel
Der Einzelhandel inklusive Baumärkten bleibt geschlossen. Nur Läden für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet. Dazu gehört in Sachsen-Anhalt auch der Buchhandel.
Geöffnet bleiben: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, der Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradgeschäfte mit Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, der Waschsalons, Zeitungsverkaus, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Läden, die schließen müssen, dürfen einen Abhol- und Lieferservice anbieten.
Friseure und Körperpflege
Friseure, Massagestudios etc müssen schließen. Offen bleiben nur medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder medizinische Fußpflege.
Hotels und Pensionen
Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet. Ein touristischer Besuch zählt ausdrücklich nicht dazu.
Alten- und Pflegeheime
Es gilt die Ein-Besucher-Regel. Jede Pflegekraft und Besucher muss einen negativen Corona-Test nachweisen.
Fahrschulen
Fahrschulen schließen, lediglich anstehende Prüfungen sollen noch ermöglicht werden.
Nahverkehr
Der öffentliche Nahverkehr soll normal weiterlaufen. Es soll keine Einschränkungen geben.
Betriebskantinen
Betriebskantinen werden wo immer es geht geschlossen, sie dürfen nur noch ssen zum Mitnehmen anbieten. Krankenhäuser oder Labore beispielsweise dürfen ihre Kantinen aber geöffnet halten.
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Alkoholausschank und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleiben verboten.
Sport
Der Reha-Sport in Gruppen wird untersagt. Individualsport bleibt erlaubt. Der Profisport bleibt als Wirtschaftszweig mit eigenen Regularien erlaubt. Der Amateursport in Gruppen hingegen bleibt ausgesetzt.
Gottesdienste
Gottesdienste sind möglich, wenn strenge Auflagen wie Maskenpflicht, Abstand und ein Sing-Verbot beachtet werden.
Gültigkeit
Die neuen Regeln gelten vom 11. bis zum 31. Januar. Am 25. Januar ist die nächste Runde zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin geplant. (mz)
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