Vertrauliche Sitzung im Landtag JVA-Chefin erklärt: Darum durfte der Halle-Attentäter im Gefängnis ein Messer besitzen
Bei der Geiselnahme im Gefängnis Burg trug der Terrorist Stephan B. ein Messer und eine Schere bei sich. Hinter verschlossenen Türen nannte Gefängnisdirektorin Hagemann den Grund, warum B. diese besitzen durfte.
Aktualisiert: 15.12.2022, 12:08
Magdeburg - Wie kam der Attentäter von Halle im Hochsicherheitsgefängnis Burg (Jerichower Land) an Gegenstände, mit denen er das Personal bedrohen konnte? Unter Ausschluss der Öffentlichkeit gab Gefängnisdirektorin Ulrike Hagemann dazu am Mittwochabend im Landtag Auskunft. Dabei ging es nicht nur um die mutmaßliche Pistolenattrappe, sondern auch um drei weitere Gegenstände.