Fahne mit Wappen Fahne mit Wappen: Dürfen Sachsen-Anhalter bald Flagge zeigen?

Magdeburg - Künftig kann jeder Sachsen-Anhalter die Landesflagge mit dem markanten Wappen hissen. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Dienstag das Kabinett. Der Entwurf will die bisherigen Beschränkungen bei der Flagge aufheben, wie das Innenministerium mitteilte.
Künftig könnten dann auch Unternehmen auf Messen, Sportvereine oder Privatleute auf ihren Grundstücken die bekannte Flagge mit dem preußischen schwarzen Adler, dem sächsischen Rautenkranz und dem anhaltischen Bären im Wappen nutzen.
Landesflagge Sachsen-Anhalts: Künftig soll es nur noch die Flagge mit Wappen geben
Seit 1990 gibt es eine Landesflagge ohne Wappen, die jeder nutzen kann, und eine Landesdienstflagge mit Wappen, die den Behörden vorbehalten ist. Künftig soll es nur noch die Flagge mit Wappen geben. Hintergrund ist, dass die wappenlose Version für alle nur aus schwarz-gelben Streifen besteht.
„Da Privatleute nur die Landesflagge hissen konnten, ging wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Bundesland Baden-Württemberg keine identitätsstiftende Wirkung von der Landesfahne aus“, sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). „Insofern ist es nur folgerichtig, dass dieser für alle Sachsen-Anhalter unbefriedigende Zustand durch eine entsprechende Gesetzesänderung abgestellt wird.“ Das Gesetz muss noch vom Landtag verabschiedet werden. (dpa)