1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Kommentar zur Schufa-Klagewelle: Ein juristischer Schritt mit Risiko

Kommentar zur Schufa-Klagewelle Ein juristischer Schritt mit Risiko

Die mächtige Auskunftei Schufa ist manchem verhasst. Doch Schadensersatz werden wohl nur wenige erreichen.

Von Hagen Eichler 07.03.2025, 10:00
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Einige Rechtsanwälte sind derzeit in Goldgräberstimmung. Auf ihren Webseiten locken sie mit der Aussicht auf Schadensersatz von der Schufa – und die Gruppe potenzieller Kläger ist groß. So mancher möchte es dieser Institution nur zu gern heimzahlen.

Es sind Verbraucher, die von Onlinehändlern nicht als Kunden akzeptiert werden, die keinen Handyvertrag und auch keinen Kredit für eine Immobilie oder ein Auto bekommen. In den meisten Fällen wird es auch tatsächlich die Schufa sein, die mit einer negativen Einstufung zur Kreditwürdigkeit einem Vertragsabschluss im Weg steht.

Realistisch sind wohl eher dreistellige Summen - wenn überhaupt

Seit Jahrzehnten versorgt die Auskunftei die Wirtschaft mit Prognosen darüber, ob ein möglicher Kunde vertrauenswürdig ist. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat ein Fragezeichen hinter diese Praxis gemacht: Unter ganz bestimmten Umständen kann die Nutzung von Schufa-Daten gegen Datenschutzrecht verstoßen.

Wer das für seinen Fall nachweisen kann, hat tatsächlich Aussichten auf Schadensersatz. Justizexperten halten aber eher Summen im niedrigen dreistelligen Bereich für realistisch – und nicht vierstellige Beträge, wie sie derzeit eingeklagt werden. Rechtskräftige Erfolge von Klägern, heißt es von der Schufa, gebe es bislang noch gar nicht. Das bedeutet: Das Unternehmen will sein Geschäftsmodell sichern und treibt den Streit mit vermutlich sehr teuren Anwälten in die nächste Instanz.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Wer einen solchen Prozess wagen will, braucht harte Beweise für eine unrechtmäßige Benachteiligung. Sinnvoll ist daher der Rat der Verbraucherschützer, zunächst die Informationen einzusehen, die die Schufa über einen gespeichert hat. Über die Funktion „Datenkopie beantragen“ ist das auf der Schufa-Webseite sehr einfach möglich.

Ob das Gefundene dann für eine Klage reicht, sollte man mit einem Anwalt seines Vertrauens gründlich beraten. Einfach, das zeigt das Urteil des Landgerichts Halle, wird es nicht.