In der Übersicht Corona-Regeln Sachsen-Anhalt: Das sind die neuen Maßnahmen im Überblick
Magdeburg - Sachsen-Anhalt geht schon am Montag den nächsten Schritt aus dem monatelangen Lockdown. Unter anderem werden die Kontaktbeschränkungen deutlich gelockert, wie Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) ankündigte.
Die Lockerungen sollen landesweit gelten, unabhängig vom regionalen Infektionsgeschehen. Gleichzeitig kündigte das Gesundheitsministerium an, dass jetzt auch die ersten Hausarztpraxen gegen das Coronavirus impfen sollen.
Die letzten Details sind noch offen, da die entsprechende Corona-Verordnung noch erarbeitet werden muss. Sie soll ab Montag gelten. Was geht dann und was geht nicht?
Die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt in der Übersicht:
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Seit Wochen dürfen sich nur die Mitglieder eines Haushalts und eine weitere Person treffen. Von Montag an soll gelten: Ein Haushalt kann einen bis zu fünfköpfigen zweiten Haushalt treffen. Bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus sei sowieso der gesamte Haushalt betroffen, begründete Haseloff die Lockerung. Die neue Regelung soll alltagstauglicher sein.
DIENSTLEISTER: Eine Woche nach den Friseuren und Fußpflegesalons sollen am Montag auch die anderen öffnen dürfen, die sogenannte körpernahe Dienstleistungen anbieten. Das sind vor allem Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios.
EINZELHANDEL: Während in den meisten Ländern in Deutschland erst am Montag wieder Blumenläden, Gartenmärkte und Buchläden öffnen dürfen, hat Sachsen-Anhalt diese Schritte schon lange vollzogen. Sie bleiben, ebenso wie Bau- und Supermärkte, mit den geltenden Hygieneregeln geöffnet. Alle anderen Einzelhändler können Kunden in kleineren Gruppen im Laden bedienen, wenn diese sich vorher einen Termin buchen. Eine reguläre Ladenöffnung ohne vorherige Terminbuchung wäre nach jetzigen Planungen ab 5. April möglich - wenn das Infektionsgeschehen nicht deutlich zunimmt.
KULTUR: Schon am Montag sollen Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser öffnen dürfen, wenn die Besucher ihre Karten vorher für ein bestimmtes Zeitfenster buchen und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Für Zoos und botanische Gärten gelten die bisherigen Regelungen. Bleibt das Infektionsgeschehen stabil, könnten die Sachsen-Anhalter frühestens ab 22. März auch Theater, Konzerthäuser und Kinos besuchen, wenn alle Beteiligten einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorweisen. Kulturminister Rainer Robra (CDU) wies darauf hin, dass es auf die einzelnen Museen ankomme, wann sie wieder ihre Pforten öffneten.
SPORT: Vor allem für den Nachwuchssport soll es deutliche Verbesserungen geben, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte. Demnach dürfen von Montag an wieder bis zu 20 Kinder inklusive Betreuer draußen trainieren, wenn das ohne direkten Körperkontakt möglich ist. Für Erwachsene gilt voraussichtlich, dass Sport im Freien mit bis zu fünf Beteiligten möglich ist. Zudem wird Rehabilitationssport wieder erlaubt.
GASTGEWERBE: Bleibt das Infektionsgeschehen stabil, könnten die Sachsen-Anhalter ab 22. März wieder auf den Außenterrassen der Cafés und Restaurants sitzen - wenn sie sich vorher einen Termin gebucht haben. Zudem stellte Ministerpräsident Haseloff in Aussicht, dass Osterurlaub für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt möglich sein könnte - ausschließlich mit dem eigenen Haushalt und in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen. „Es wäre ein erster Schritt“, ergänzte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD). „Bevor gar nichts geht, halte ich das als Tourismusminister für überlegenswert.“
SCHULEN UND KITAS: In den meisten Regionen in Sachsen-Anhalt gilt auch nächste Woche der eingeschränkte Betrieb. Das heißt: An Grundschulen lernen die Kinder in festen Klassen, mit einem fest zugeteilten Lehrer in einem zugeteilten Raum. Es gilt keine Präsenzpflicht. Ältere Jahrgänge werden aufgeteilt und lernen abwechselnd zu Hause. Eine Ausnahme ist Mansfeld-Südharz: Der Kreis ist dank seines geringen Infektionsgeschehens der erste, der in den uneingeschränkten Regelbetrieb wechselt. Das heißt, von Montag an gilt dort täglicher Präsenzunterricht bei voller Klassenstärke für alle Kinder und Jugendlichen - bei entsprechenden Hygieneregeln. Damit greift der neue Stufenplan des Landes, der vorsieht, dass in Kreisen regulärer Schulbetrieb organisiert wird, in denen es fünf Tage lang weniger als 50 Fälle je 100 000 Einwohnern und Woche gibt. Umgekehrt gilt: Wer mehrere Tage über der 200er-Schwelle ist, muss in den Notbetrieb mit Distanzlernen wechseln. Das ist kommende Woche noch mal im besonders belasteten Burgenlandkreis der Fall.
IMPFUNGEN: Laut Gesundheitsministerium erweitert Sachsen-Anhalt die Impfmöglichkeiten und bezieht jetzt erstmals auch Hausärzte ein. Demnach können die Impfzentren der Kreise und kreisfreien Städte Arztpraxen bestimmen, in denen ebenfalls gegen das Coronavirus geimpft wird. „Wir beginnen jetzt damit, eine wichtige dritte Säule neben den Impfzentren und den mobilen Teams aufzubauen“, so Gesundheitsministerin Grimm-Benne.
Anders als im Rest von Sachsen-Anhalt können sich im Burgenlandkreis laut Ministerin zudem alle Lehrerinnen und Lehrer gegen das Coronavirus impfen lassen. Demnach sollen in Kreisen, in denen es mehr als 150 Fälle je 100 000 Einwohnern und Woche gibt, alle Lehrkräfte gegen das Coronavirus geimpft werden, um das Virus schneller einzudämmen. Derzeit überschreitet nur der Burgenlandkreis diesen Wert. In allen anderen Regionen sind nur die Beschäftigten an Grund- und Förderschulen sowie Kita-Personal impfberechtigt.
NOTBREMSE: Bund und Länder haben einen gewissen Korridor verabredet, in dem die oben aufgezählten Lockerungen möglich sind. Die Obergrenze sind 100 neue Corona-Fälle je 100 000 Einwohnern und Woche - und zwar sowohl im Landesschnitt als auch bezogen auf einzelne Landkreise. Die Verabredung lautet: Wo diese Grenze drei Tage am Stück überschritten wird, gelten wieder die derzeitigen, strengen Corona-Regeln. Das würde eigentlich bedeuten, dass mehrere Landkreise wie Halle, der Saalekreis, der Burgenlandkreis und der Kreis Wittenberg nicht lockern dürften, weil das Infektionsgeschehen bei ihnen über dieser Schwelle liegt.
Doch Haseloff kündigte an, dass die Öffnungen landesweit gelten und argumentiert damit, dass Sachsen-Anhalt insgesamt die Obergrenze nicht erreicht. Laut Übersicht des Robert Koch-Instituts vom Donnerstag lag Sachsen-Anhalt bei 84,9 Fällen je 100 000 Einwohnern und Woche. In den landeseigenen Berechnungen liegt der Wert noch etwas höher. Landkreise, die nach den Lockerungen mehrere Tage weiterhin mehr als 100 Fälle je 100 000 Einwohnern und Woche haben, müssen eigenständig wieder Verschärfungen erlassen, kündigte Ministerpräsident Haseloff an. (mz/dpa)