In Sachsen-Anhalt beschlossen Corona-Abwehrmaßnahme in Sachsen-Anhalt: Beherbergungsverbot für Besucher aus Infektions-Hotspots
Halle (Saale) - Einreisende Besucher aus Landkreisen mit einem hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen in Sachsen-Anhalt vorerst nicht in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Diese Regelung gelte ab (dem morgigen) Samstag, teilte das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde am Freitag in Halle mit.
Betroffen seien Menschen aus Stadt- und Landkreisen, in denen in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut Robert-Koch-Institut pro 100 000 Einwohner höher als 50 war. Wer aus den betroffenen Kreisen komme, könne ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gelte das Beherbergungsverbot nicht, hieß es.
Landesverwaltungsamt: Ferien dürfen nicht zu Anstieg der Infektionszahlen führen
„Touristen sind in Sachsen-Anhalt immer herzlich willkommen, allerdings müssen wir konsequent und wachsam sein“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Erfolge im Kampf gegen die Pandemie dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die bevorstehenden Ferien und der bereits jetzt ansteigende Reiseverkehr dürften nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen.
Die Regelung zum Beherbergungsverbot für Einreisende aus Infektions-Hotspots soll in die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes aufgenommen werden, die Mitte der kommenden Woche in Kraft treten wird. Auch andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg oder Bayern haben ein entsprechendes Beherbergungsverbot erlassen. (dpa)