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Rückblick CDU Sachsen-Anhalt wollte Anhebung der Rundfunkgebühren verhindern

Schon 2020 wollte die CDU Sachsen-Anhalt die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender einschränken. Trotz des Votums der zuständigen „KEF“ hatte sich die Partei der geplanten Anhebung der Rundfunkgebühren um 86 Cent verweigert. Zeitweise stand daraufhin das Überleben der damaligen Landesregierung auf dem Spiel.

18.01.2022, 08:49
2020 hatte die CDU Sachsen-Anhalt versucht, die Erhöhung des Rundfunkbeitrages zu verhindern. 
2020 hatte die CDU Sachsen-Anhalt versucht, die Erhöhung des Rundfunkbeitrages zu verhindern.  Foto: dpa-Zentralbild

Halle (Saale)/DUR/dpa – Ende 2020 sorgte die CDU schon einmal mit ihrer Kritik an den öffentlich-rechtlichen Medien für bundesweiten Aufruhr. Damals verhinderte die CDU-Fraktion zusammen mit der AfD die Anhebung der Rundfunkgebühren um 86 Cent. Diese hatte zuvor die für die Finanzierung der Sender zuständige KEF beschieden, alle anderen Landesparlamente hatten bereits zugestimmt.

Sachsen-Anhalts CDU weigerte sich jedoch kategorisch – und sorgte damit für eine veritable Regierungskrise, in der auch Innenminister Holger Stahlknecht gehen musste. Am Ende sorgte Ministerpräsident Haseloff mit einem Trick dafür, dass die Regierung doch hielt und die CDU nicht gemeinsam mit der AfD gegen den Rundfunk stimmt – der Landtag stimmte einfach gar nicht ab und blockierte so die Gebührenerhöhung.

Im August 2021 entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht, dass die Blockade Sachsen-Anhalts verfassungswidrig war. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht.

Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. „Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit.“