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Übergangsregelung läuft aus Bislang kaum Probleme mit Masern-Impfpflicht an Sachsen-Anhalts Schulen

Bevor die Masern-Impfpflicht beschlossen wurde, wurde sie mancherorts stark diskutiert. Jetzt gilt sie schon eine ganze Weile - zu Problemen ist es in Sachsen-Anhalt bislang nicht gekommen. Das könnte sich zum Jahresende aber noch ändern.

Aktualisiert: 08.09.2021, 11:06
Seit gut eineinhalb Jahren gilt die Masern-Impfpflicht in Schulen und Kitas.
Seit gut eineinhalb Jahren gilt die Masern-Impfpflicht in Schulen und Kitas. Foto: Marius Becker/dpa

Magdeburg/dpa - Seit gut eineinhalb Jahren gilt die Masern-Impfpflicht in Schulen und Kitas. Nach Einschätzung der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist es in Sachsen-Anhalt bislang noch zu keinen größeren Problemen gekommen. „Insgesamt gab es da - zumindest nach meiner Kenntnis - keine negativen Äußerungen“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Eva Gerth der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings sei die Impfpflicht in den Schulen auch noch nicht ganz umgesetzt worden, so Gerth weiter. Denn wegen der Corona-Pandemie gilt noch bis Ende dieses Jahres eine Übergangsregelung für Personen, die im März 2020 bereits in einer Schule betreut wurden oder tätig waren.

Das seit März vergangenen Jahres bundesweit geltende Masernschutzgesetz sieht für Kindergarten- und Schulkinder einen verpflichtenden Impfschutz gegen Masern vor. Ohne diesen Impfschutz dürfen Kinder nicht betreut werden. Ungeimpfte Schüler dürfen wegen der allgemeinen Schulpflicht zwar nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, ihnen oder ihren Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Auch nach 1970 geborene Beschäftigte müssen gegen die hochansteckende Krankheit geimpft sein.

Bisher keine Konflikte um Masern-Impfung in Sachsen-Anhalt

Grundsätzlich besteht die Nachweispflicht gegenüber der Leitung der jeweiligen Schule. Die an der Schule beschäftigten Personen werden etwa durch das Landesschulamt oder den Schulträger überprüft. Die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2021/2022 eingeschult wurden, wurden im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter kontrolliert.

Wenn der Nachweis nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt werde, sind die Schulen laut Bildungsministerium aufgefordert, die personenbezogenen Daten der betreffenden Person dem Gesundheitsamt zu melden. Dort würden dann die im Masernschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen einleitet, teilte das Ministerium mit. Bisher seien aber auch dem Ministerium keine Konflikte bekannt.

Wie sich die Masern-Impfkampagne tatsächlich entwickelt hat, wird sich daher wohl erst am Ende des Jahres zeigen. GEW-Vorsitzende Gerth glaubt aber auch, dass es dann durchaus nicht so konfliktarm bleibt. „Ich fürchte, den Gegenwind gibt's noch“, sagte sie. Auch im Zuge von Corona seien einige Eltern unter Umständen noch kritischer in Bezug auf Impfungen geworden, was sie nicht nachvollziehen könne.