Kommentar zu Waffen in der AfD Bei Schusswaffen besser kein Risiko
Die in Sachsen-Anhalt gestartete Entwaffnung der AfD-Mitgliedschaft könnte in Einzelfällen juristisch scheitern. Dennoch ist der Ansatz richtig - es kann um Menschenleben gehen.
Magdeburg/MZ - Die von Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) betriebene Entwaffnung der AfD-Mitglieder beruht auf einem klassischen Zirkelschluss. Der ihr unterstehende Verfassungsschutz hat – Schritt eins – den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Die zahlreich vorliegenden Äußerungen des AfD-Spitzenpersonals gegen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde werden also der gesamten Partei zugerechnet.
Jetzt folgt Schritt zwei: Weil die gesamte Partei als gefährlich eingestuft ist, gerät nun auch jedes einzelne Mitglied in den besonderen Fokus der Waffenbehörden. Das Land hat die Basis für die Entwaffnung also selbst geliefert.
Sinnvoll ist der Schritt dennoch
Juristisch ist diese Art der Beweisführung nicht ohne Risiko: Von maßgeblichen Personen in der AfD wird auf alle geschlossen. Gut möglich, dass sich im Einzelfall Verwaltungsgerichte querstellen. Denn ob jemand als waffenrechtlich zuverlässig eingestuft wird, muss individuell geprüft werden, jeder Fall für sich. Die bloße Mitgliedschaft in der AfD könnte letztlich als nicht ausreichend eingestuft werden, wenn nicht weitere Indizien hinzukommen.
Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]
Vernünftig ist die jetzt angelaufene Prüfung dennoch. Jeder, der Hass gegen bestimmte Menschengruppen oder die freiheitliche Gesellschaft hegt oder propagiert, kann durch den Zugang zu Waffen zu einem Risiko für andere werden.