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Nach „Compact“-Verbot Sachsen-Anhalts Behörden untersagen „Sommerfest der Pressefreiheit“ auf Poggenburgs Rittergut

Sachsen-Anhalts Behörden haben ein „Sommerfest der Pressefreiheit“ auf dem Rittergut des früheren AfD-Politikers André Poggenburg am kommenden Samstag untersagt: Es sollte am selben Tag und Ort stattfinden wie das ursprünglich geplante Sommerfest des verbotenen „Compact“-Magazins. Poggenburg und Co. wollen sich gegen die Untersagung wehren.

Von Jan Schumann Aktualisiert: 24.07.2024, 18:40
Der frühere Chefredakteur des verbotenen "Compact"-Magazins: Jürgen Elsässer.
Der frühere Chefredakteur des verbotenen "Compact"-Magazins: Jürgen Elsässer. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Magdeburg/MZ - Sachsen-Anhalts Sicherheitsbehörden haben das „Sommerfest der Pressefreiheit“ verboten, das am kommenden Samstag auf dem Rittergut des früheren AfD-Politikers André Poggenburg in Stößen (Burgenlandkreis) stattfinden sollte. Als Gäste waren unter anderem der Ex-Chefredakteur des rechtsextremen „Compact“-Magazins, Jürgen Elsässer, und die langjährige Führungsfigur der rechtsextremen Identitären Bewegung, Martin Sellner, angekündigt gewesen.

Am selben Termin und am selben Ort sollte ursprünglich das Sommerfest des „Compact“-Magazins stattfinden – mit dem Verbot der extremistischen Zeitschrift in der vergangenen Woche durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) war diese „Compact“-Sommerparty aber untersagt worden.

Poggenburg rechnete mit 300 bis 600 Gästen

Das gilt nach tagelangen Prüfungen jetzt auch für das neu-organisierte „Sommerfest der Pressefreiheit“, das der frühere AfD-Landeschef Poggenburg auf seinem Rittergut ausrichten wollte. Er hatte nach eigenen Angaben mit 300 bis 600 Gästen gerechnet. Sachsen-Anhalts Innenministerium bestätigte der MZ die Untersagung des Fests am Mittwochabend, ohne Details zu nennen. Bekannt ist allerdings: Schon seit vergangener Woche war ein mögliches Verbot des neuen Fests geprüft worden. Ein Verdacht der Behörden lautete, dass es sich im Kern um eine Ersatzveranstaltung des ursprünglich geplanten „Compact“-Sommerfests handeln sollte.

Lesen Sie auch: Verbot des „Compact“-Magazins: Was die Polizei bei zwei Razzien in Sachsen-Anhalt fand

Poggenburg hatte diesen Vorwurf kurz vor dem Verbot am Mittwoch noch gegenüber der MZ dementiert. „Es gibt keinen Grund, dieses Fest zu verbieten“, betonte er. „Es ist ein völlig anderes Sommerfest, ein anderes Thema.“ Es sollte keine „Compact“-Logos, kein „Compact“-Equipment geben. Erste Kooperationsgespräche zwischen den Behörden und Veranstaltern des neuen Sommerfests von der Gruppierung „Aufbruch Deutschland“ gab es bereits vor Tagen.

Razzia am Tag des „Compact“-Verbots auch bei Poggenburg

Allerdings: Überzeugen konnten die Veranstalter offenbar nicht. „Aufbruch Deutschland“ erklärte am Mittwochabend per Pressemitteilung, die Polizeiinspektion Halle gehe ausweislich der Verbotsverfügung davon aus, dass das neue Pressefreiheit-Fest eine „Ersatzveranstaltung“ für die untersagte „Compact“-Veranstaltung sei. „Aufbruch Deutschland“ zitierte aus der Verbotsverfügung: „Allein die ,hinreichende Wahrscheinlichkeit’, dass diese Veranstaltung eben doch eine Ersatzveranstaltung sein könnte und ,der organisatorische Zusammenhalt eines ... verbotenen Vereins unterstützt wird’, rechtfertige das vollständige Verbot.“ Im Impressum von „Aufbruch Deutschland“ steht Poggenburg als Ansprechpartner. Die Gruppierung will sich nun per Eilverfahren gegen die Untersagung wehren.

Bundesinnenministerin Faeser hatte „Compact“ vergangene Woche verboten, da es ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Bei Razzien war auch Poggenburgs Rittergut durchsucht worden, Polizisten beschlagnahmten unter anderem Bühnen- und Veranstaltungstechnik, ein Fahrzeug und Dokumente.