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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Zoll übernimmt Verwaltung der Kfz-Steuer

07.02.2014, 10:44
Das Hauptzollamt Magdeburg übernimmt ab Mai 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
Das Hauptzollamt Magdeburg übernimmt ab Mai 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer dpa Lizenz

Magdeburg/MZ. - Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Wie das Hauptzollamt Magdeburg mitteilt, erfolgt die Übernahme aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise. Im Land Sachsen Anhalt wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer im Mai 2014 vom Hauptzollamt in Magdeburg übernommen.

Bekannten Verfahren bleiben unverändert

Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.

Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen. Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Magdeburg der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.

Zusätzlich stehen unter anderem bei folgenden Kontaktstellen in Aschersleben, Dessau, Halle/Schkopau und Stendal Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 und [email protected] behilflich.

Weitere Informationen sind auf www.zoll.de eingestellt. Dort sind auch Übersichten über alle für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollämter sowie über alle Zollämter, bei denen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, hinterlegt. Alle Informationen rund um die neuen Regelungen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Zolldienststellen bereit.