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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Strafe für Ausweis-Sünder

06.08.2006, 19:45

Halle/MZ/dlo/ku. - Sind sie nicht im Besitz eines gültigen Passes, verstoßen sie damit gegen das Bundes-Personalausweisgesetz. Mancherorts kassieren die Behörden deshalb beim Neubeantragen saftige Verwarn- oder Bußgelder. Eine Praxis, die selbst im Magdeburger Innenministerium skeptisch beurteilt wird.

Dabei sieht Frank Frenkel von der Pressestelle vor allem die Tatsache, dass manche Kommunen säumige Bürger recht schnell und mit relativ hohen Bußgeldern zur Kasse bitten, mit gemischten Gefühlen: "Man kann, aber man muss nicht mit Bußgeldern agieren", betont er. Auch dass die Kommunen landesweit verschiedene Wege gehen, könnte noch für Diskussionen sorgen. Die Stadt Ballenstedt im Kreis

Quedlinburg etwa verhängt vergleichsweise hohe Bußgelder. Werde das Erinnerungsschreiben nicht beachtet, folge in der Regel vier Wochen später die Mahnung, beschreibt Dietlind Rohde vom Meldeamt das Vorgehen. Bleibe auch die unbeachtet, gebe es einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro plus Auslagen.

Andernorts ist man weniger rigoros. Während in Aschersleben laut Sprecher Rüdiger Schulz gar nicht nach Säumigen gefahndet wird und es schlimmstenfalls zur mündlichen Rüge komme, werden in Quedlinburg die Daten quartalsweise geprüft, sagt Sprecherin Sabine Bahß. Derzeit sei das erste Quartal 2006 an der Reihe - bei Bedarf werde zunächst "freundlich erinnert". Wer darauf nicht reagiere, müsse mit abgestuft hohen Ordnungs- oder Bußgeldern rechnen.

Diese Praxis ist auch in Halle und Magdeburg üblich. Dort setzen die Behörden auf Information. Ist der Ausweis abgelaufen, fielen mindestens doppelte Gebühren an - neben dem regulären koste auch der vorläufige Ausweis acht Euro, betont die Magdeburgerin Karola Mengewein. Alle Sünder, die 14 Tage zu spät kämen, würden der Bußgeldstelle gemeldet. Dort wird ab Beginn des zweiten Monats kassiert: Die dann fälligen 15 Euro Verwarngeld steigen schrittweise.

Ab dem 13. Monat kommen zu den 50 Euro Bußgeld monatlich weitere fünf Euro plus Verfahrenskosten. Im ersten Halbjahr 2006 wurden in Magdeburg 1 500 Fälle bearbeitet.