Fragen & Antworten Landtagswahl in Corona-Zeiten - Mit Maske und eigenem Stift
Magsdeburg - Sachsen-Anhalt wählt am 6. Juni erstmals unter Pandemie-Bedingungen einen neuen Landtag. Was heißt das für die Wählerinnen und Wähler am Wahltag und davor? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
WAS MUSS ICH IM WAHLLOKAL BEACHTEN?
Neben dem Ausweis oder Pass und der Wahlbenachrichtigung müssen die Wählerinnen und Wähler bei dieser Wahl auch einen eigenen Stift und eine medizinische Maske mitbringen. Die genauen Vorschriften regelt das Land in der nächsten Corona-Landesverordnung, die spätestens kommenden Montag in Kraft tritt. In der aktuellen Verordnung ist für Wahllokale eine Maskenpflicht, ein Mindestabstand von 1,50 Meter und die Pflicht, sich vor Betreten die Hände zu desinfizieren, vorgesehen.
Wer mit einem Attest von der Maskenpflicht befreit ist, darf sich demnach höchstens 15 Minuten im Wahllokal aufhalten. Wer Symptome einer Corona-Infektion zeigt, darf vor dem Wahllokal abgewiesen werden.
WAS PASSIERT, WENN ICH KRANK ODER IN QUARANTÄNE BIN?
Wer am Wahltag krank ist oder etwa coronabedingt in Quarantäne, kann laut Landeswahlleitung noch bis 15 Uhr selbst per Email oder durch einen Bevollmächtigten die Briefwahl beantragen. Die Unterlagen können dann bei der Gemeinde abgeholt werden und müssen bis 18 Uhr an der auf den Wahlunterlagen angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden.
WIE KANN ICH PER BRIEF ABSTIMMEN?
Wer das Restrisiko einer Infektion beim Urnengang vermeiden will, kann per Brief wählen. Die nötigen Unterlagen dafür können formlos, etwa per Email oder Fax, unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Adresse, bei der Gemeinde beantragt werden. Die ersten beantragten Briefwahlunterlagen sind laut Landeswahlleitung bereits verschickt worden. Die Unterlagen können auch direkt bei der Gemeinde abgeholt und vor Ort ausgefüllt werden.
Wegen der Corona-Pandemie rechnet das Land mit einem hohen Briefwahl-Anteil. Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hatten zwei von drei Wählerinnen und Wählern im Frühling per Brief abgestimmt. Die Auszählung der Stimmen könnten sich dadurch länger hinziehen. Die Landeswahlleiterin hat die Gemeinden daher gebeten, genügend Wahlhelfer für die Auszählung der Briefstimmen einzuteilen.
WIE WERDEN DIE WAHLHELFER GESCHÜTZT?
Die rund 22.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer müssen am Wahltag von morgens bis abends den Betrieb der Wahllokale sicherstellen und die Stimmen auszählen. Sie werden deshalb besonders geschützt. Bereits vor der Wahl konnten sich die Freiwilligen vorgezogen gegen Corona impfen lassen. Am Wahltag werden ihnen unter anderem Masken und Schnelltests zur Verfügung gestellt.
Die genauen Hygienepläne bestimmen die Kreiswahlleiter. In Magdeburg bekommen die Wahlhelfer etwa noch Handschuhe, Plexiglas-Trennwände, Hinweisschilder und Material für Abstandsmarkierungen auf dem Boden.