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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Land besteht nicht mehr auf Sperrstunde

Von Kai Gauselmann 12.01.2015, 05:59
In Sachsen-Anhalt gibt es künftig keine Sperrzeit mehr
In Sachsen-Anhalt gibt es künftig keine Sperrzeit mehr DPA/symbol Lizenz

Magdeburg - Das Innenministerium hat die landesweite Sperrstunde in Sachsen-Anhalt abgeschafft. Bisher mussten Gast- und Vergnügungsstätten grundsätzlich mindestens von fünf bis sechs Uhr morgens geschlossen sein. Seit Jahresbeginn müssen vom Land aus Lokale und Diskotheken gar nicht mehr schließen. Ob und in welchem Maße es noch eine Sperrstunde gibt, ist nun den Kreisen, Städten und Gemeinden überlassen. „Das ist in der Tat sehr liberal. Die Kommunen können die Sperrzeiten sehr flexibel einsetzen“, sagte Ministeriumssprecher Stefan Brodtrück der MZ.

Mehrere Ausnahmen

Eine landesweit vorgeschriebene Sperrzeit gibt es jetzt nur noch für bestimmte Betriebe: Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Volksfesten (22 bis sechs Uhr), Musik-, Tanz-, Theater oder Filmveranstaltungen im Freien oder in Festzelten (ein bis sechs Uhr) sowie Freisitze, Biergärten und andere Schankwirtschaften im Freien (ein bis sechs Uhr). Einschränkungen darüber hinaus sind allerdings weiterhin im Bundesrecht festgeschrieben, etwa den Immissionsschutz. Dabei geht es je nach Gegend und Tageszeit (reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) um bestimmte Lärmgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Die Kommunen können relativ frei entscheiden, ob sie nun selbst Sperrzeiten definieren. Laut Landes-Verordnung müssen sie das lediglich mit einem „öffentlichen Bedürfnis“ oder „besonderen örtlichen Verhältnissen“ begründen.

Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) knallen vor diesem Hintergrund wegen der Liberalisierung der Landesverordnung noch nicht die Sektkorken. Es gebe eben noch die Einschränkung etwa durch den Immissionsschutz. Und Hauptgeschäftsführer René Kauschus stört auch, dass etwa für Biergärten nach wie vor eine Landes-Sperrzeit gelte. Die sei „weder zeitgemäß noch erforderlich“, so Kauschus. Nicht nur, weil es ja ohnehin den Lärmschutz gebe. „Das Ausgehverhalten hat sich, auch bedingt durch längere Ladenöffnungszeiten, zeitlich nach hinten verlagert. Viele Gäste gehen erst nach 20 oder 21 Uhr in die Biergärten und wollen dort bis 24 Uhr oder länger verweilen“, sagte Kauschus.

Was gilt für Spielhallen?

m vergangenen Sommer hatte ein Entwurf des Innenministeriums für eine Ausweitung der Sperrstunde von ein bis sechs Uhr viel Kritik ausgelöst. Einer der damaligen Kritiker, SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben, lobte die „positive Einsicht“ des Innenministeriums zu einer grundsätzlichen Liberalisierung. In einem anderen Bereich geht ihm die Liberalisierung aber zu weit: bei Spielhallen. Da ist das Wirtschaftsministerium zuständig und will noch im Januar eine neue Verordnung in Kraft setzen. Dabei soll die Sperrzeit nur noch von drei bis sechs Uhr gelten - bisher müssen Spielhallen von 22 bis sechs Uhr schließen. „Das ist heftig und kontraproduktiv, weil das Land ja auch Spielsucht bekämpfen soll“, sagte Erben. (mz)