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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Geplantes Rauchverbot in Diskos verärgert Betreiber

Von Manuela Bank 07.12.2007, 19:04

Magdeburg/Halle/MZ. - Das Nichtraucherschutzgesetz, das ab 1. Januar in Sachsen-Anhalt gelten soll, gerät kurz vor der Verabschiedung durch den Magdeburger Landtag immer mehr unter Beschuss. Heftige Kritik üben Diskothekenbetreiber und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Sie befürchten Umsatz- und Arbeitsplatzverluste durch das komplette Rauchverbot in Diskos. Der Dehoga-Landesverband erwägt rechtliche Schritte. In Baden-Württemberg, wo dieselbe Regelung bereits seit August gilt, bereitet die Dehoga eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor.

Dass in Sachsen-Anhalts Diskos Besucher schon bald nicht mehr rauchen dürfen, empört Diskothekenbetreiber und lässt sie von Existenzangst sprechen. "Wir erwarten Umsatzeinbußen in zweistelliger Höhe", sagt Andreas Heine, der mit seiner Gesellschaft drei Großraumdiskotheken im Land, unter anderem in Halle-Bruckdorf, betreibt. Arbeitsplätze seien in Gefahr. Auch Volker Lindenhahn, Geschäftsführer der Easy Schorre in Halle sagt: "Die Situation ist ja schon jetzt nicht so rosig, dass man mal eben 20 Prozent weniger Umsatz verkraften kann."

Ärgerlich ist für Diskothekenbetreiber der Punkt, dass das Gesetz zwischen Gaststätten und Diskotheken einen Unterschied macht - in Gaststätten mit mehreren Räumen darf in einem Raum geraucht werden. In Diskos grundsätzlich nicht. "Das ist eine Ungleichbehandlung, auch wir würden gern Raucherräume einrichten", sagt Heine. Das sieht auch der Geschäftsführer des Landesverbandes der Dehoga, Manfred Eichmann, so: "Genau das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz." Man denke über rechtliche Schritte nach.

In Baden-Württemberg ist man schon weiter. Dort gilt das Nichtraucherschutzgesetz seit August - mit demselben Passus wie in Sachsen-Anhalt. Mit "schlimmen Folgen", wie Daniel Ohl, Sprecher des dortigen Dehoga-Landesverbandes, sagt: "Unsere Diskotheken haben einen Umsatzrückgang bis zu 28 Prozent und kämpfen mit Anwohnerbeschwerden, weil die Leute vor der Tür stehen und rauchen. Da wird es natürlich auch lauter."

Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist der Weg, den die Dehoga in Baden-Württemberg gehen wird. "Schon bald", sagt Ohl, soll diese nach Karlsruhe gebracht werden. Die Dehohga selbst kann nicht als Beschwerdeführer auftreten, unterstützt aber die betreffenden Betriebe. "Wir rechnen uns gute Chancen aus", so Ohl.