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Prozess um Körperverletzung und Raub Zwei Mal dasselbe Opfer überfallen und mit Waffe bedroht: Ist die Strafe für zwei Braunsbedraer wirklich drakonisch?

Ein 31-Jähriger und 26-Jähriger überfallen dasselbe Opfer mit Werkzeugen als Waffen. Der ältere 31-jährige Angeklagte sei aber vorbestraft und habe die Tat in seiner Bewährungszeit verübt. Der Jüngere konsumiert regelmäßig Drogen.

Von Diana Dünschel 08.11.2021, 07:30
Das Amtsgericht Halle.
Das Amtsgericht Halle. (Foto: imago images/Christian Grube)

Braunsbedra/Halle (Saale)/MZ - Zweimal hatten sie im September und Dezember 2020 in Braunsbedra dasselbe Opfer bedroht und beraubt, einmal sogar durch Schläge und Tritte schwer verletzt. Deshalb sollen die beiden vor dem Landgericht Halle angeklagten Täter jetzt für fünf sowie vier Jahre und acht Monate hinter Gitter. Das forderte Montag die Staatsanwaltschaft.

Hohen kriminellen Energie: Werkezuge werden für Raub als Waffe genutzt

Zwar wurde die bei der ersten Tat mitgeführte Schreckschusswaffe letztlich als Werkzeug behandelt und nicht als Waffe, weil sie nicht geladen war, was sich strafmildernd auswirkt. Dennoch seien gefährliche Werkzeuge eingesetzt worden, weil das Opfer zusätzlich ausgesagt hatte, dass ihm ein Schraubenzieher an den Hals gehalten wurde. Deshalb gehe er von einer hohen kriminellen Energie aus, so der Staatsanwalt. Dazu komme eine besondere Dreistigkeit, weil das Opfer nach der zweiten Tat gezwungen wurde, sein eigenes Blut wegzuwischen.

Zugunsten der Angeklagten wurde gewertet, dass sie ein Geständnis ablegten und in einem Täter-Opfer-Ausgleich die Beute zurückgaben und ein Schmerzensgeld zahlten. Der ältere 31-jährige Angeklagte sei aber vorbestraft und habe die Tat in seiner Bewährungszeit verübt. Aufgrund seiner bestätigten langjährigen Drogenabhängigkeit soll er die Strafe in einer Entziehungsanstalt absitzen, so die Empfehlung. Zugunsten des jüngeren 26-jährigen Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft ist. Trotz regelmäßigen Drogenkonsums zur Tatzeit sollte er aber nicht in eine Entziehungsanstalt überführt werden, weil ihm die Gutachterin fehlende Motivation bescheinigte.

Beweisanträge abgelehnt: Strafe von fünf Jahren zu drakonisch?

Der Verteidiger des 31-Jährigen forderte eine Verurteilung in einem minderschweren Fall und beantragte dreieinhalb Jahre Haft. Der Schraubenzieher sei eine Übertreibung des Opfers gewesen, dessen Glaubwürdigkeit er in Zweifel ziehe. Die Schreckschusswaffe sei nicht zum Einsatz gekommen, so seine Begründung. Die Verteidiger des 26-Jährigen forderten in ihrem Plädoyer nicht mehr als drei Jahre Haft für ihren Mandanten und sprachen von „drakonischen Strafen“, die der Staatsanwalt angedroht habe. Noch diese Woche soll das Urteil verkündet werden.

Zu Beginn dieses Prozesstages hatte das Gericht zwei Beweisanträge der Verteidiger des 26-Jährigen abgelehnt. Sie hatten das Gutachten der Sachverständigen angezweifelt und erstens ein neues Gutachten und zweitens die Ladung des Leiters der Entziehungsanstalt Bernburg verlangt. Er könne aussagen, dass es Ziel der Behandlung vor Ort sei, die Motivation für ein künftiges drogenfreies Leben aufzubauen, lautete die Begründung dafür.