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Rund 67.000 Euro Schadenersatz Rund 67.000 Euro Schadenersatz: Ex-Bürgermeister verliert Prozess gegen seine Stadt

Von Dirk Skrzypczak 01.04.2019, 08:58
Olaf Heinrich, der frühere Bürgermeister von Landsberg, betont seine Unschuld und will in einen Freispruch.
Olaf Heinrich, der frühere Bürgermeister von Landsberg, betont seine Unschuld und will in einen Freispruch. Lutz Winkler

Halle (Saale) - Schlappe für Landsbergs Ex-Bürgermeister Olaf Heinrich: Der ehemalige Politiker soll rund 67.000 Euro Schadenersatz an die Stadt zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht in Halle entschieden. Der Saalekreis als Aufsichtsbehörde hatte die Ansprüche stellvertretend für die Stadt Landsberg geltend gemacht.

Heinrich wehrt sich dagegen und war deshalb vor das Verwaltungsgericht gezogen. Dort bekam der Landkreis in allen Punkten Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Heinrich, der sich in der Verhandlung von einer Anwältin vertreten ließ, kann in Berufung gehen.

Landsbergs Ex-Bürgermeister Olaf Heinrich: Vorwurf der Untreue

Das Landesverwaltungsamt hatte Heinrich und seinen Stellvertreter Christian Hoppe am 26. November 2015 vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Untreue vor. Unter anderem soll Heinrich bei zwei Grundstücksgeschäften den Wert der Flächen eigenmächtig reduziert haben, ohne den Stadtrat davon zu informieren.

Außerdem soll Heinrich außertarifliche Zahlungen an zwei Beschäftigte der Stadt geleistet haben. Daraus leitete die Kreisverwaltung drei Schadensersatzansprüche ab: über 54.444,38 und 5.000 Euro für die Grundstücksgeschäfte sowie über 7.500 Euro für die Sonderzahlungen. Das Geld stehe der Stadt zu, erklärte der Landkreis gegenüber der MZ. Heinrich hat die Vorwürfe stets bestritten.

Landsbergs Ex-Bürgermeister Olaf Heinrich: Im April erneut vor Gericht

Im April wird Heinrich, der 2018 trotz der Suspendierung zur Bürgermeisterwahl angetreten war und in der Stichwahl gegen Anja Werner (SPD) unterlag, wieder vor Gericht stehen. Im August 2018 hatte ihn das Amtsgericht wegen Untreue zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Außerdem soll der 57-Jährige 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Dagegen hatte der Politiker Rechtsmittel eingelegt. Am 25. April beginnt am Landgericht die Berufungsverhandlung. Das Gericht hat vier Prozesstage angesetzt. (mz)