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Corona- Zahlen Inzidenzwert ist auf 70 gestiegen: Wie der Saalekreis nun reagiert

Von Diana Dünschel 07.10.2021, 09:27
Der Inzidenzwert im Saalekreis ist gestiegen. (Symbolbild)
Der Inzidenzwert im Saalekreis ist gestiegen. (Symbolbild) imago images/Rüdiger Wölk

Merseburg/MZ - Der Saalekreis meldete Mittwoch 52 neue Coronainfektionen. Damit gibt es aktuell 219 Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 70. Schwerpunkte im Infektionsgeschehen sind das Burggymnasium in Wettin mit neun bestätigten Infektionen, die Sekundarschule Höhnstedt mit 29 Fällen und die Kita Zöschen mit neun Fällen.

Inzidenzwert im Saalekreis ist auf 70 gestiegen

Dennoch gilt immer noch Stufe eins der dreistufigen Corona-Ampel. „Das Infektionsgeschehen im Landkreis Saalekreis bewegt sich momentan auf einem niedrigen Niveau. Die Hospitalisierungsquote und die Quote der Auslastung der Intensivstationen befinden sich jeweils im niedrigen einstelligen Bereich“, teilt die Verwaltung mit.

An diesem Donnerstag treten zwei neue Verordnungen des Saalekreises in Kraft. Das beschloss der Pandemiestab. Zum einen werden die bisher bestehenden Erleichterungen bei der Testpflicht bei Veranstaltungen, für Einrichtungen und ihre Angebote bis zum 12. November verlängert.

Quarantäne und PCR-Test bei Corona-Infektion

Um das Infektionsgeschehen jedoch in Anbetracht der Herbstzeit im Griff zu behalten, auf die aktuellen Infektionszahlen zu reagieren sowie das Gesundheitswesen nicht zu überlasten, wurde zudem eine „Quarantänerechtsverordnung“ erlassen, die ebenfalls bis zum 12. November gilt.

Alle, die per PCR-Test positiv auf Corona getestet wurden, müssen 14 Tage zu Hause bleiben. Außerdem sind sie verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren und alle Personen zu nennen, die im gemeinsamen Hausstand leben. Diese Personen müssen zehn Tage in Quarantäne. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis ist sofort auch ein PCR-Test durchzuführen.

Wer vom Gesundheitsamt als Kontaktperson zu einem Infizierten ermittelt wurde, muss ebenfalls für zehn Tage in Quarantäne. Wer symptomfrei bleibt, kann sich ab dem fünften Tag freitesten. Die Quarantäne gilt nicht für Geimpfte und Genesene.