Impfstoff auf Rezept Impfstoff auf Rezept: Frau hat Probleme, ihren Grippeschutz aufzufrischen

Saalekreis - Mit dem Rezept in der Hand und ohne Grippeschutzimpfung weiß die Frau nun nicht mehr weiter. Sie hat sich an die MZ gewandt. Ursprünglich wollte sie sich nur gegen Grippe impfen lassen. Als Privatversicherte suchte die Frau ihren Hausarzt auf. Der gab ihr ein Rezept, mit dem sie den Impfstoff aus der Apotheke besorgen könne.
Der Arzt habe erklärt, er könne sie von seinem Vorrat nicht impfen, da der für gesetzlich Versicherte sei. Die Apotheke gab ihr das Rezept nach mehreren Tagen zurück, weil sie den Impfstoff nicht besorgen konnte. „Ich wollte mich nur impfen lassen“, sagt sie. „Das kann doch nicht sein.“
Grundsätzlich ist es egal, ob gesetzlich oder privat versichert
Grundsätzlich ist es egal, ob gesetzlich oder privat versichert, man kann zum Arzt gehen und sich impfen lassen. Unterschiede gibt es lediglich in der Abrechnung. „Gesetzlich Versicherte bekommen davon nicht viel mit“, sagt Ann Marini, stellvertretende Sprecherin vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Das laufe im Hintergrund ab.
Entscheidend für eine Impfung sei die Empfehlung der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts. Viele Ärzte würden sich daran orientieren. Dort werden Gruppen benannt, denen beispielsweise bei der Grippe eine Impfung empfohlen wird. Werden Privatversicherte geimpft müssen diese in Vorkasse gehen. „Die Rechnung können sie dann bei der Versicherung einreichen“, so Dirk Lullies, Sprecher des Spitzenverbandes der Privatversicherungen (PKV).
Unterschiede bei den Impfungen
Tatsächlich gibt es aber Unterschiede bei den Impfungen, erklärt Tobias Brehme von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Wenn Ärzte den Impfstoff bestellen, wird zwischen gesetzlich- und privat Versicherten unterschieden. „Das hängt auch wieder mit der Abrechnung zusammen und Ärzte sollten den Bestand auch trennen.“ Habe ein Arzt kaum Privatversicherte, kann es sein, dass er gar keinen Impfstoff für sie bestelle, da der sonst verfallen könnte. Mit dem Rezept zur Apotheke zu gehen, sei ein übliches Vorgehen.
„Gerade in Hochzeiten kann es leider auch dazu kommen, dass es Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Stoffes gibt“, so Brehme. Dies werde von der Ärztekammer auch kritisiert. Alle Sprecher raten in solchen Fällen den Kontakt zum Arzt zu suchen oder bei Unklarheiten bei der Krankenkasse nachzufragen. (mz)