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Gewählte muss gehen Gewählte muss gehen: Darum darf Stadträtin ihr Amt nicht mehr ausüben

Von Diana Dünschel 28.10.2019, 08:00
Luftbild von Braunsbedra
Luftbild von Braunsbedra Andreas Stedtler

Braunsbedra - Die im Mai in den Braunsbedraer Stadtrat gewählte Franklebenerin Anke Kaßler (SV Friesen/Reipischer Heimatverein) muss das Gremium wieder verlassen.

Grund ist, dass sie im September Leiterin der Kita Frankleben wurde, die sich in Trägerschaft der Stadt befindet. Weil das Kommunalverfassungsgesetz von Sachsen-Anhalt besagt, dass hauptamtlich Beschäftigte einer Stadt mit Ausnahme von nicht leitenden Personen nicht Stadtrat sein können, sah Bürgermeister Steffen Schmitz (CDU) einen Hinderungsgrund für ihr Ehrenamt. Der Stadtrat folgte seiner Meinung. Von 22 Anwesenden stimmten 14 dafür, dass sie den Rat verlassen muss. Sechs Abgeordnete waren dagegen. Zwei enthielten sich.

Gegen Beschluss legte der Bürgermeister Widerspruch ein

Es war bereits die zweite Abstimmung in diesem Fall. Als die Stadtverwaltung im September schon einmal über diesen Beschluss abstimmen ließ, wurde er knapp abgelehnt. Gegen den Beschluss legte der Bürgermeister Widerspruch ein. Steffen Schmitz kündigte an, sich an die Kommunalaufsicht des Saalekreises zu wenden, sollte noch einmal gegen die Vorlage entschieden werden.

In der neuerlichen Diskussion betonte Daniel Schneider (AfD), seine Fraktion stimme wie in der ersten Sitzung dafür, dass Anke Kaßler gehen muss. Im Hauptausschuss hatte er schon die Befürchtung geäußert, alle danach gefassten Stadtratsbeschlüsse könnten ansonsten anfechtbar sein. Auch Ingo Heyde (Einzelbewerber) sah den Hinderungsgrund. „Wir müssen uns ans Gesetz halten“, sagte er. (mz)