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Ex-Bürgermeister wegen Untreue verurteilt Ex-Bürgermeister wegen Untreue verurteilt: Heinrich will ans Oberlandesgericht gehen

Von Silvia Zöller 27.06.2019, 13:04

Halle (Saale) - Der Vorsitzende Richter René Hoya hätte es nicht besser zusammenfassen können: „Das ist ein tragischer Fall im klassischen Sinne.“ Der frühere Landsberger Bürgermeister Olaf Heinrich hat am Mittwoch eine Niederlage vor dem Landgericht hinnehmen müssen.

Seine Berufung gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichts wegen Untreue - mit dem er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde - ist von den Richtern verworfen worden. Das bedeutet, dass auch das Landgericht den Vorwurf der Untreue als bestätigt sieht. Heinrich und sein Anwalt Wolfgang Müller kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht einzulegen.

„Ich wollte damit Schaden von der Stadt abwenden.“

Tragisch, so Hoya, sei der Fall des Olaf Heinrichs, weil der frühere Bürgermeister eigentlich Schaden von der Stadt Landsberg abwenden wollte, dabei aber gegen geltendes Recht verstieß. Es geht dabei um einen Grundstücksverkauf aus dem Jahr 2012: Der Stadtrat hatte dem Verkauf eines rund 2.800 Quadratmeter großen städtischen Grundstücks zum Preis von rund 100.000 Euro zugestimmt.

Der Käufer entdeckte jedoch nach Abschluss des Kaufvertrages, dass eine Starkstromleitung quer über das Grundstück verläuft - was auch der Stadt nicht bekannt war und nicht im Grundbuch vermerkt war - und verlangte die Minderung des Kaufpreises auf rund 50 000 Euro. Nur innerhalb von zwei Tagen gewährte Heinrich persönlich den Preisnachlass: „Ich wollte damit Schaden von der Stadt abwenden.“

Schadensersatz und damit auch eine Kaufpreisminderung waren im Kaufvertrag eindeutig ausgeschlossen

Dass die Stadt Grundstücke verkauft, die mit einem Makel behaftet sind, das sollte nicht Stadtgespräch werden. Aber: Schadensersatz und damit auch eine Kaufpreisminderung waren im Kaufvertrag eindeutig ausgeschlossen. Der Käufer hätte nur vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Zudem, und das war der Knackpunkt für die Richter am Landgericht, hätte Olaf Heinrich überhaupt nicht einer Kaufpreisminderung zustimmen dürfen: Der Stadtrat hätte einen neuen Beschluss fassen müssen. „Sie haben sich dabei wie ein Gutsherr und nicht wie ein Gutsverwalter aufgeführt“, so Hoya.

Erst 2013 ploppte der Vorgang im Rahmen eines Rechnungsprüfungsberichts wieder auf

Und da der Käufer nicht gedrängt hatte, sei auch die Zeit gewesen, eine Sondersitzung des Stadtrates einzuberufen, sagte der Richter. Doch stattdessen informierte Heinrich den Stadtrat auch nachträglich nicht über den Vorgang.

Erst 2013 ploppte der Vorgang im Rahmen eines Rechnungsprüfungsberichts wieder auf. „Ich habe damals sofort Stellung dazu bezogen und den Stadtrat informiert und mich entschuldigt. Das wurde vom Stadtrat akzeptiert“, sagte Heinrich in der Verhandlung. Er war davon ausgegangen, dass damit eine kurz zuvor erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erledigt sei. Doch das war sie nicht: 2018 wurde Heinrich vom Amtsgericht wegen Untreue verurteilt.

Eine Schuld sieht der frühere Bürgermeister jedoch nach wie vor nicht

Eine Schuld sieht der frühere Bürgermeister jedoch nach wie vor nicht: „Ich bin 15 Jahre lang, bis zu meiner Suspendierung 2015, jeden Morgen mit dem Vorhaben aufgestanden, Gutes für die Stadt Landsberg zu tun. Meiner Stadt Schaden zuzufügen, dieser Gedanke ist für mich absurd.“

Tatsächlich, so der Vorsitzende Richter, habe Heinrich aber wohl für sich selbst den größten Schaden verursacht: Hätte er freiwillig der Stadt die veruntreuten 50.000 Euro zurückgezahlt, sei das Verfahren möglicherweise sogar eingestellt worden. Per Entscheid des Verwaltungsgerichts ist er nun dazu verpflichtet. Aufgrund der Höhe des Urteils von über einem Jahr wird nun bei Rechtskraft der Beamtenstatus entzogen und Pensionsansprüche verfallen. René Hoya: „Das sind Summen von 200.000 oder 300.000 Euro.“ (mz)