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Ermittlungen beim Wasserbetrieb Ermittlungen beim Wasserbetrieb: Strafanzeigen wegen Dienstvergehen

Von Katrin Löwe 12.12.2016, 14:00
Was hat sich wirklich abgespielt im Trink- und Abwasserbetrieb?
Was hat sich wirklich abgespielt im Trink- und Abwasserbetrieb? Peter Wölk

Schraplau - Im beschaulichen Weida-Land herrscht dicke Luft. Genauer gesagt herrscht die beim Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land, einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Sitz in Schraplau. Deren Vorstand Kurt Pfeiffer ist bereits seit Monaten suspendiert. Das hat die Vorsitzende des AöR-Verwaltungsrates, Verbandsgemeindebürgermeisterin Roswitha Meyer (parteilos), jetzt auf Anfrage bestätigt.

Entsprechende Informationen waren der MZ zuvor anonym zugeleitet worden. Meyer kündigte zudem an, dass „im Ergebnis des derzeitigen Ermittlungsstandes nunmehr zeitnah durch die Anstalt Strafanzeigen gegen Herrn Pfeiffer gestellt werden“. Auch Schadenersatzansprüche würden geprüft.

Hintergrund der Suspendierung ist nach Meyers Angaben ein laufendes Disziplinarverfahren gegen Pfeiffer, in dem es „zum jetzigen Zeitpunkt 27 Verdachtsmomente für Dienstpflichtverletzungen“ gebe. Es gehe dabei insgesamt um einen Zeitraum von 2009 bis 2015.

Tochter eingestellt

Einzelheiten zu den Vorwürfen nannte die Verwaltungsrats-Vorsitzende mit Verweis auf die noch laufenden Ermittlungen nicht. Sie bestätigte auf Anfrage allerdings einen Punkt: Pfeiffer habe im September des Jahres 2014 die unbefristete Festanstellung seiner Tochter veranlasst. „Von dieser Einstellung erfuhr der Verwaltungsrat erst durch Mitteilung von Dritten. Darauf hat der Verwaltungsrat den Vorstand angewiesen, die Tochter sofort wieder zu entlassen“, so Meyer. Die Unternehmenssatzung der AöR habe mit den Befangenheitsvorschriften eine klare Regelung. „Diese Einstellung verstößt gegen das Mitwirkungsverbot des Vorstandes.“

Pfeiffer ist nach Angaben von Meyer zwar noch Vorstand der Anstalt, aber bereits seit Juli 2015 nicht mehr im Dienst. Zunächst sei er vorläufig beurlaubt, im August 2015 abberufen worden. Dagegen sei Pfeiffer rechtlich vorgegangen. Aufgrund einer Gesetzeslücke sei die Abberufung schließlich aufgehoben worden, so Meyer. Im März 2016 sei dann gegen den Vorstand - Pfeiffer ist gleichzeitig Beamter - ein Disziplinarverfahren eingeleitet, er selbst suspendiert worden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die vorläufige Dienstenthebung aufgehoben. Dagegen läuft eine Beschwerde.

Im Herbst dieses Jahres hat der Verwaltungsrat des Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Pfeiffer für das Wirtschaftsjahr 2015 - konkret den Zeitraum bis zum 4. August - die Entlastung verwehrt. Grund waren laut Meyer die laufenden Ermittlungen. In dem Rat sind neben ihr vier Bürgermeister der zum Weida-Land gehörenden Orte sowie zwei Mitglieder des Verbandsgemeinderates. Der Beschluss ist Meyer zufolge einstimmig gefallen. Auch für 2014 hat es keine Entlastung gegeben.

Aus dem Ruhestand geholt

Seit Pfeiffers Beurlaubung ist der ursprünglich im Januar 2013 in den Ruhestand verabschiedete Manfred Dauderstädt wieder im Dienst - er war zuvor zweiter Vorstand neben Pfeiffer. Mit 20 Wochenstunden nehme er nun Vorstands- und Verwaltungsaufgaben wahr, „dafür sind wir ihm sehr dankbar“, so Meyer. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist offen.

Pfeiffer selbst äußerte sich auf eine telefonische MZ-Anfrage nicht. Er verwies auf seinen Anwalt. Christian Rasch, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erklärte gegenüber der MZ, dass sein Mandant sich gegen die erhobenen Anschuldigungen wehre. Ein Dienstvergehen habe bislang nicht festgestellt werden können.

Auf die Frage, was er dazu sage, dass Kurt Pfeiffer vorgeworfen wird, rechtswidrig die Einstellung seiner Tochter veranlasst zu haben, erklärte Rasch, dass der erhobene Vorwurf nicht zutreffe. Es habe keinerlei Beanstandung gegeben. „Unser Mandant hatte zuvor mit Frau Meyer abgeklärt, ob es grundsätzliche Einwände gegen die Berücksichtigung seiner Tochter im Auswahlverfahren geben würde.“ Mit Verweis auf die Tochter von Otto Weber (parteiloser Bürgermeister von Barnstädt), die in der Verwaltung der Gemeinde tätig war, habe Roswitha Meyer darin kein Problem gesehen. „Nach der Anstaltssatzung wäre unser Mandant grundsätzlich zuständig gewesen.“ Gleichwohl habe vorsorglich ein stellvertretender Vorstand den Vertrag unterzeichnet. Das gesamte Verfahren sei durch den Rechtsanwalt der Anstalt begleitet und abgestimmt worden. (mz)