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Reiseprobleme wegen Sturm Reiseprobleme wegen Sturm: Tipps bei Zug- und Flugausfällen

05.12.2013, 15:04
Eine Anzeigetafel zeigt am 27.12.2010 in Hamburg am Hauptbahnhof «etwa 80 Min später» an.
Eine Anzeigetafel zeigt am 27.12.2010 in Hamburg am Hauptbahnhof «etwa 80 Min später» an. dpa Lizenz

Potsdam/dpa - Fluggäste lassen sich besser nicht das Geld fürs Ticket zurückerstatten, wenn die Maschine bei Sturm am Boden bleiben muss. In der Regel haben sie mehr davon, wenn sie sich für das alternative Angebot der Airline entscheiden: die Ersatzbeförderung. Darauf weist Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg hin.

Fällt ein Flug wegen höherer Gewalt aus - wie am Donnerstag etwa am Flughafen Hamburg wegen des Orkans «Xaver» - haben betroffene Passagiere die Wahl. Sie bekommen den Betrag zurück, den sie für ihr Ticket bezahlt haben, oder sie lassen sich von der Airline auf anderem Weg ans Ziel bringen.

Streicht die Fluggesellschaft etwa einen Flug von Frankfurt am Main nach Hamburg, weil die Maschine in der Hansestadt wegen «Xaver» keine Landeerlaubnis bekommt, kann das Unternehmen seinen Kunden zum Beispiel einen Bahngutschein für eine Zugfahrt nach Hamburg anbieten. Auch der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover rät davon ab, sich einfach das Geld erstatten zu lassen. Für die gleiche Summe zeitnah eine bessere Verbindung zu finden als die Airline, sei für den Kunden nicht leicht.

Einen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung habe der Kunde allerdings nicht, sagen die Reiserechtler. Denn bei Unwettern wie dem Orkan «Xaver» handele es sich um höhere Gewalt.

Bereits am Donnerstagmorgen gab der Flughafen in Hamburg etwa 20 gestrichene Flüge bekannt. Eine Sprecherin schloss weitere Ausfälle nicht aus. Betroffen waren vor allem Verbindungen innerhalb Deutschlands, etwa nach München oder Frankfurt am Main.

Die Deutsche Bahn kündigte am Donnerstag Einschränkungen des Zugverkehrs vor allem im Norden Deutschlands an. Für Bahnkunden gelten bei höherer Gewalt etwas andere Regelungen: Verspätet sich ein Zug erheblich, muss die Bahn Fahrgästen einen Teil des Ticketpreises erstatten. Wie viel Geld die Kunden zurückbekommen, hänge von der Dauer der Verspätung ab, sagt Degott. Bei großen Verspätungen gilt der Vertrag zwischen Bahnunternehmen und Kunden als nicht vollständig erfüllt. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten.